(rg) – Es ist zwar nur ein Zufall, hat aber dennoch Symbolcharakter: Die lange geplante Vorstellung des Gutachtens des Nachhaltigkeitsrats (CSDD) zur nationalen Trinkwasserversorgung fand am Mittwoch, nur 24 Stunden nach Bekanntgabe der jüngsten Erkenntnisse bezüglich der Belastung der Luxemburger Trinkwasserquellen durch das Umweltministerium, im exakt gleichen Konferenzsaal „Luxembourg“ des Nachhaltigkeitsministeriums statt. Nachdem also bekannt wurde, dass in 37 Gemeinden der Grenzwert von 100 Nanogramm Metazachlor pro Liter nicht eingehalten wird, und deshalb zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen mit einem auf 3.000 Nanogramm erhöhten Grenzwert gelten, reichte jetzt der CSDD sozusagen die Gebrauchsanweisung, wie in Zukunft solches zu vermeiden ist, nach. Nach einer EU-Richtlinie sollen bis Ende 2015 auch die Oberflächengewässer einer einheitlichen Reinheitsnorm entsprechen. Auch hier drohen Strafzahlungen, da Luxemburg hier mit seinen Hausaufgaben wie schon bei der Ausweisung von Quellenschutzgebieten weit ins Hintertreffen geraten ist. Nach Ansicht des CSDD braucht es auch eine Anpassung des „code civil“, da Eigentumsrechte zurzeit die Forderungen nach einer strengeren Überwachung der Quellen konterkarieren. Enttäuscht zeigt sich der CSDD, dass seine Vorschläge zum Landwirtschaftsentwicklungsplan nicht berücksichtigt wurden, bevor dieser nach Brüssel weitergeleitet wurde. Immerhin soll dieser jetzt doch im Sinne einer strengeren Kontrolle des Pestizid-Einsatzes überarbeitet werden – so versprach es am Dienstag jedenfalls die Umweltministerin.
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