Gesetz zur Nationalität: Fortschritt nach dem Rückschritt

von | 21.03.2016

Das vom Regierungsrat vorgelegte Gesetz zur Reform der Luxemburger Staatsbürgerschaft dürfte eine wesentlich längere Geltungsdauer haben als die Vorgängertexte.

(Photo : SIP)

(Photo : SIP)

Dazu wird wohl auch die taktische Entscheidung, die Opposition noch vor der Billigung des Gesetzes durch den Regierungsrat in den legislativen Prozess einzubinden, beitragen. Denn die regierungsfähigen Parteien werden sich hüten, in den nächsten Wahl- oder gar Koalitionsprogrammen, das Thema Nationalitätengesetz erscheinen zu lassen. Zwar werden sicherlich auch in Zukunft noch punktuelle Anpassungen erforderlich sein, doch umfangreiche Umbauarbeiten, wird es so schnell nicht mehr geben.

Die wohl sichtbarste Veränderung: Die Mindestaufenthaltsdauer für in Luxemburg lebende AusländerInnen, die die Luxemburger Nationalität anstreben, wurde wieder auf den alten Wert von fünf Jahren – statt aktuell sieben – zurückgeführt. Mit dieser Änderung war sogar die federführende Partei von damals, die CSV, einverstanden. Spätestens, als sie beim Ausländerwahlrecht auf stur geschaltet und, zwecks Ausweitung der politischen Beteiligung, einen vereinfachten Zugang zur Luxemburger Staatsbürgerschaft ins Spiel gebracht hatte, musste sie die Fehlentscheidung von damals rückgängig machen.

Dem Nullsummenspiel aus dem Jahre 2008 – Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft, erkauft mit einer Verlängerung der Mindestaufenthaltsdauer – folgt also jetzt kein wirklich echter Fortschritt; für eine zusätzliche Verkürzung dieser Frist reichte der politische Mut dann doch nicht.

„Jus soli“ und Option

Aber es gibt auch echte Verbesserungen, so zum Beispiel die Einführung einer Dosis „jus soli“: Unter bestimmten Bedingungen wird in Luxemburg Geborenen Nicht-LuxemburgerInnen bei Erreichen der Großjährigkeit automatisch die Luxemburger Nationalität zuerkannt. Eine Erleichterung, in deren Genuss nach Aussagen des Ministers etwa 2.000 Personen pro Jahr kommen werden.

Eine zweite wichtige Änderung: Die sogenannte „Option“ wird wieder eingeführt. Dieses für spezifische Fälle vorgesehene Verfahren zur Erlangung der Luxemburger Nationalität erfordert nicht mehr als einen Gang zur Gemeindeverwaltung. Zwar wird der Vorgang noch durch das Justizministerium geprüft, doch geschieht das im Nachhinein. Nur im Falle fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen kann die Verwaltungsentscheidung aufgehoben oder rückgängig gemacht werden; in der Regel aber gilt die „Option“ ab dem Tag, an dem die jeweilige Gemeindeverwaltung den Eingang des Antrags bestätigt hat.

Im Gegensatz hierzu ist die Prozedur der Naturalisation weit aufwendiger: Hier muss das Justizministerium im Vorfeld alle Angaben und Dokumente prüfen, und erst am Ende des Verfahrens weiß die betreffende Person, ob ihr Gesuch erfolgreich war oder nicht. In der Regel dauern Naturalisationen etwa acht Monate.

Die Option vereinfacht den Zugang zur Luxemburger Staatsbürgerschaft zum Beispiel für Personen, die eine Lebensgemeinschaft mit einem Luxemburger Staatsbürger eingehen. Oder für volljährige Personen, die mindestens sieben Jahre lang in Luxemburg zur Schule gegangen sind. Sofern es sich um eine Schule handelte, die sich an das nationale Schulprogramm hält – die Europaschule oder sonstige internationale Schulen oder gar Internate im nahen Ausland scheiden hierfür also aus.

Besonders interessant sind die Neuerungen für Absolventen des „contrat d’acceuil et d’intégration“: Sie können, vorausgesetzt, sie erfüllen die üblichen Bedingungen der Aufenthaltsdauer und der Sprachbeherrschung, die Nationalität über die Option statt über die Naturalisation erlangen, auch wenn sie keinem der speziell für die Option vorgesehenen Sonderfälle entsprechen.

Kritik von rechter Seite richtet sich vor allem gegen die „Verwässerung“ des Sprachentests: Statt ein bestimmtes Niveau im Ausdruck und zusätzlich im Verständnis der Luxemburger Sprache zu erlangen, genügt es jetzt, den einfacheren Test in der „expression orale“ zu bestehen. Wer durchfällt, kann das mit einer besseren Note in der etwas anspruchsvolleren „compréhension de l’oral“ noch ausgleichen. Damit soll die Durchfallquote von 20% etwas gesenkt werden, ohne dass der Sprachentest im Ganzen wegfällt.

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