Biolandwirtschaft: Zeitlich begrenzte Teil-Biohöfe

von | 15.05.2017

Um mehr Bauern von Bio zu überzeugen, führt die Regierung eine Prämie für Betriebe ein, die ihre Produktion teilweise auf Bio umstellen. Zufrieden sind damit weder die konventionellen noch die Biobauern.

Wer künftig einen Teil seines Hofes biologisch bewirtschaften möchte, wird dafür Geld vom Staat erhalten. Das kündigte Premierminister Xavier Bettel vor zwei Wochen in seiner Erklärung zur Lage der Nation an. Bislang war die Bioprämie nur 100-prozentigen Biohöfen vorenthalten. Bettels mündlicher Zusatz, die Förderung der Teilumstellung müsse jedoch zeitlich begrenzt bleiben, stieß indessen auf sehr unterschiedliche Resonanz.

Damit werde die Teilumstellung zu einer „Mogelpackung“, regte sich die Bauerzentrale auf und gab sich überzeugt, dass das Zeitlimit keineswegs dem entspricht, was die Bauern „brauchen und wollen“. Applaus gab es hingegen von Seiten der Biobauern. Die zeitliche Begrenzung müsse explizit im Gesetzestext verankert werden, so ihre Forderung. Nur so könne garantiert werden, dass konventionelle Landwirte neue Wege gehen, „ohne die bestehende Biolandwirtschaft zu demontieren und Trittbrettfahrern eine Tür zu öffnen“.

Die Präsidentin von „Bio-Lëtzebuerg“ machte in ihrer Pressemitteilung auch klar, dass ihre Zunft einer Teilumstellung weiterhin prinzipiell skeptisch gegenübersteht. Der Biolandbau, so Daniela Noesen, sei vor über 90 Jahren angetreten, „als gesamtbetriebliches Konzept, das möglichst im Kreislauf wirtschaftet, im Respekt von Boden, Pflanze, Tier und Mensch“. Dementsprechend erlauben die meisten Biolabels ihren Landwirten nicht, sowohl konventionell als auch Bio auf ihrem Hof zu wirtschaften.

Nicht so das Ökolabel der EU, das eine solche Mischwirtschaft unter bestimmten Bedingungen vorsieht. Der seit 2007 geltenden Verordnung nach kann ein Betrieb unter Einhaltung bestimmter Regeln „in deutlich getrennte Produktionseinheiten aufgeteilt werden“. Dabei müsse es sich „bei Tieren um verschiedene Arten“ und bei Pflanzen „um leicht zu unterscheidende Sorten“ handeln. Dieselben Regeln sollen nun auch als Kriterium für den Erhalt der Bioprämie gelten. Ein Milchbauer könne beispielweise nicht einerseits Biomilch und andererseits konventionelles Rindfleisch anbieten, erklärte Landwirtschaftsminister Fernand Etgen am Freitag im Pressebriefing der Regierung. „Unsere Priorität ist es nach wie vor, den Anteil der Biolandwirtschaft in Luxemburg zu erhöhen“, machte Etgen klar und betonte gleichzeitig, für die Regierung gebe es nicht „den guten und den bösen Bauern“.

Neue EU-Öko-Verordnung umstritten

Was die zeitliche Begrenzung angeht, ließen seine Ausführungen Raum für Interpretationen. Die Dauer der Bioprämie solle erst einmal für fünf Jahre gelten, eine Verlängerung auf sieben Jahre sei danach möglich, sagte Etgen und fügte hinzu, dieses Regime könne danach auch weitergeführt werden. Der Minister kündigte zudem eine Evaluierung der Maßnahme „auf ihren Erfolg“ nach fünf Jahren an, sowie eine Überprüfung, „ob die geplanten Ziele erreicht wurden“. Auf die Nachfrage, worin diese bestehen, meinte Fernand Etgen, es sei „relativ schwer“, Ziele zu definieren, da jeder „Betrieb verschiedene Produktionssparten“ habe. „Wir erwarten uns besonders bei Geflügel und Gemüse einen Ruck nach oben“, so Etgen. In diesen Bereichen deckt die nationale Bioproduktion unter fünf Prozent des Bedarfs, der Rest wird importiert.

Auf EU-Ebene diskutieren indessen Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten seit drei Jahren über eine Reform der Öko-Verordnung. Ein abschließender Text könnte Ende dieses Monats vorliegen. Dem Vorschlag der Kommission, Teilumstellungen gänzlich zu verbieten, widersprach das EU-Parlament. In einem Bericht des grünen Europa-Abgeordneten Martin Häusling vom November 2015 heißt es, gemischte Betriebe, sollten dann erlaubt sein, wenn konventionelle und biologische Produktion klar voneinander getrennt sind.

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