Luxemburgische Asylpolitik: Durchwachsene Bewertung

von | 08.04.2022

Bezüglich Unterbringung, Arbeits-marktzugang und Wartezeiten messen Asylbehörden mit zweierlei Maß. Der Flüchtlingsrat fordert, die für ukrainische Flüchtlinge geltenden Prozeduren, auch auf Asylbewerber*innen auszuweiten.

Geschätzte vier Millionen Menschen sind bisher vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet. Etwas mehr als 4.000 davon haben in Luxemburg einen Antrag auf temporären Schutz gestellt, rund 1.000 wurde er gewährt.

Wie die Organisationen, aus denen sich der Lëtzebuerger Flüchtlingsrot zusammensetzt – darunter Asti, Clae, Passerell und Médecins du Monde – diese Woche mitteilten, kam es am 25. März zu einem Treffen mit dem Office national de l’accueil (Ona) und der Direction de l’immigration. Um die täglichen Fragen von aus der Ukraine geflohenen Menschen beantworten zu können, müssten sie – die Organisationen – bestmöglich über „gegenwärtige Praktiken“ informiert sein, begründet der LFR die Unterredung. Zahlreiche Fragen hätten bei diesem Anlass geklärt werden können.

Wie aus dem Schreiben hervorgeht begrüße man den „guichet unique“, der eigens für aus der Ukraine geflüchtete Menschen eingerichtet wurde und eine effiziente Prozedur ermögliche. Zugleich bedauert der Rat, dass Menschen aus anderen Drittstaaten längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssten.

Eine solche Ungleichbehandlung wird auch bezüglich des Arbeitsmarktzugangs bemängelt: Aus der Ukraine Geflüchtete, die über ein temporäres Schutzstatut verfügen, können sich umgehend bei der Adem einschreiben – ganz ohne Beschäftigungsgenehmigung. Der LFR fordert, diese vereinfachte Prozedur auch Asylbewerber*innen zu ermöglichen. Denn auch wenn diese, laut Ankündigung der zuständigen Behörden, demnächst ebenfalls keine Beschäftigungsgenehmigung mehr benötigten, müssten sie nach wie vor sechs Monate warten, um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Diese Frist gilt es in den Augen des LFR zu verkürzen.

Man begrüße ferner, dass das Betreuungsteam aus der Structure d’hébergement d’urgence (Shuk) seit dem 1. April in der Wanteraktion (WAK) am Findel tätig ist. Konkret geht es hier um die 70 von der Dublin-Prozedur betroffenen Flüchtlinge, die am 4. März von der Shuk in die WAK verlegt wurden, um Menschen aus der Ukraine Platz zu machen. Der LFR zeigt sich beruhigt, dass nun der „suivi“ der Evakuierten wieder gewährleistet werden könne.

(Un)sicheres Herkunftsland?

„Des interrogations subsistent sur l‘appréciation qui sera faite à la capacité ou non de ‚rentrer dans leur pays d‘origine ou leur région d‘origine dans des conditions sûres et durables“, schreibt der LFR weiter. Damit meinen sie nicht etwa die Ukraine selbst, welche mittlerweile offiziell als unsicheres Land gilt. Vielmehr geht es hier um jene Menschen, die vor dem Ukrainekrieg geflohen sind, jedoch nicht die ukrainische Staatsbürgerschaft haben. Menschen, die vor dem 24. Februar in der Ukraine wohnhaft waren, können den vorübergehenden Schutzstatus beantragen, unabhängig davon, ob sie über die ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen. Angehörige anderer Drittstaaten erhalten den Status jedoch nur, wenn es ihnen nicht möglich ist, unter sicheren Bedingungen in ihr Herkunftsland zurückzureisen.

Der letzte Kritikpunkt des LFR betrifft die Hilfsorganisationen. Der Rat bedauert, dass es bisher noch nicht zu einem „appel à projets“ gekommen sei. Abschließend ist es noch die Hoffnung, dass Unterredungen wie die am 25. März künftig regelmäßiger stattfinden.

Bereits Mitte März hatten luxemburgische Organisationen vor einer Ungleichbehandlung geflüchteter Menschen gewarnt. In einem gemeinsam unterzeichneten offenen Brief sprachen sich unter anderem Lëtz Rise Up, Finkapé und Maison d’Afrique gegen eine Unterteilung von Flüchtlingen in „gute“ und „schlechte“ aus. In diesem Zusammenhang bezeichneten sie die Evakuierung der Geflüchteten aus der Shuk in die WAK als „tiefgreifende Ungerechtigkeit“. Ukrainische und nicht-ukrainische Geflüchtete physisch voneinander zu trennen, hieß es in dem Schreiben weiter, sende „eine negative Botschaft an Organisationen, die sich gegen Rassismus einsetzen, und an jene, die sich seit langem für die Aufnahme und die Integration aller Flüchtlinge einsetzen“.

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