Denkmalschutz: Übergeordnet oder nur Anhängsel?

von | 19.05.2022

Illustration: Wikimedia

In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärt Kulturministerin Sam Tanson (Déi Gréng), weshalb sie schlussendlich doch mit dem Abriss des manchmal als „Scheune“ bezeichneten Wirtschaftsgebäudes des „Eesebuerer Schlass“ einverstanden ist. Im Gegensatz zum Hauptgebäude biete der Anbau wenig wertvolle respektive authentische Substanz. Eine wirklich „markante architektonische Komposition“ sei nicht mehr auszumachen. Auf die Frage, weshalb dann die zuständige Kommission 2009 das gesamte Areal inklusive des Wirtschaftsgebäudes als Denkmal klassiert hatte, geht die Ministerin nicht ein. Dass die Gemeinde den Abriss der „Scheune“ genehmigt habe, obwohl sie noch keine definitive Zustimmung erteilt hatte, sei normal: Der Bürgermeister musste so handeln, weil der Umbau den Vorgaben des Bebauungsplanes (PAG) entsprach. Im Falle denkmalgeschützter Gebäude, die als „rein informative Darstellung“ im PAG eingetragen sind, sei der Bauträger verpflichtet, zusätzlich eine Genehmigung beim Kulturministerium zu beantragen. Damit gesteht die Ministerin ein, dass die Genehmigung seitens des Denkmalschutzes nicht am Anfang einer Entschlusskette, sondern durchaus auch an deren Ende stehen könnte. Der ökonomische Druck weit fortgeschrittener Bauvorhaben bleibt demnach auch unter der neuen Gesetzgebung ein bestimmender Faktor. Insbesondere wenn die Abrissarbeiten fest programmiert oder gar schon angelaufen sind.

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