Feminismus in die Verfassung

von | 08.03.2024

Jeanne Menjoulet / flickr.com

In Frankreich ist das Recht auf Schwangerschaftsabbruch seit dieser Woche grundlegend gesichert. Mit überwältigender Mehrheit stimmten die zwei Kammern des Parlaments am Montag für diese historische Änderung in der Verfassung. Der Artikel 34 wurde um die „garantierte Freiheit der Frau, Zugang zu einem freiwilligen Schwangerschaftsabbruch“ ergänzt. Die Maßnahme gilt aus feministischer Sicht deshalb als elementar, weil das dem Verfassungszusatz entsprechende Recht nicht mehr von einer anders gesinnten Regierung eingeschränkt oder kassiert werden kann: Gesetze müssen nämlich im Einklang mit der Konstitution sein. In den Vereinigten Staaten etwa, wo das Recht auf Schwangerschaftsabbruch nicht in der Verfassung verankert ist, konnte der Supreme Court vor knapp zwei Jahren das bundesweite Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch ohne weiteres kippen. Anders als es jedoch in den vergangenen Tagen oft hieß, ist Frankreich nicht das erste Land weltweit, das eine solche verfassungsmäßige Garantie beschließt: In Jugoslawien war dies ab 1974 der Fall. In Luxemburg spricht sich die Plattform „Journée internationale des femmes (Jif), ein Bündnis von Organisationen, die sich für die Rechte marginalisierter Geschlechter einsetzen, bereits seit Jahren dafür aus, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch entsprechend abzusichern. Eine weitere Forderung besteht darin, die Frist für einen Abbruch von der 12. auf die 14. Schwangerschaftswoche zu erhöhen. Im aktuellen Koalitionsabkommen ist jedoch keine der beiden Maßnahmen vorgesehen. Dort heißt es lediglich, man wolle die vorgeschriebene Bedenkfrist von drei Tagen abschaffen.

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