Recht auf Vergessenwerden im Krankheitsfall

von | 27.03.2026

„Menschen, die eine schwere Krankheit überwunden haben, dürfen nicht länger diskriminiert werden“, sagte Taina Bofferding (LSAP), letzte Woche Donnerstag bei einer Pressekonferenz zum Gesetzesvorschlag „Recht auf Vergessenwerden“, den ihre Partei bereits im Sommer letzten Jahres eingereicht hatte. Insbesondere beim Abschluss von Restschuldversicherungen für Immobilienkredite komme es trotz medizinischer Fortschritte und sinkender Krebssterblichkeit weiterhin zu Ablehnungen oder hohen Risikozuschlägen für ehemalige Patient*innen. Dadurch könnten Betroffene häufig keinen Kredit erhalten, obwohl sie als geheilt gelten. Sie würden so trotz überstandener Krankheit faktisch doppelt bestraft, heißt es in der Begründung des Gesetzesvorschlags. Seit 2020 besteht in Luxemburg zwar eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Versicherungsbranche und dem Gesundheitsministerium. Ob und wie das Recht auf Vergessenwerden angewendet wird, liegt jedoch im Ermessen der Versicherungsunternehmen. Mit der gesetzlichen Verankerung soll den Betroffenen Rechtssicherheit und die Garantie gegeben werden, nicht mehr bei Versicherern und Banken benachteiligt zu werden. Der Gesetzesvorschlag der LSAP sieht vor, dass ehemalige Krebspatient*innen ihre Erkrankung nach spätestens fünf Jahren ohne Rückfall nicht mehr angeben müssen. Eine regelmäßig zu aktualisierende Referenztabelle soll den medizinischen Fortschritt berücksichtigen und je nach Krankheitsbild auch kürzere Fristen festlegen.

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