Nun also doch Ruanda: Mehrere EU-Mitgliedstaaten verhandeln mit der dortigen Regierung, um in dem Land ein erstes „Rückkehrzentrum“ für abgewiesene Asylsuchende (return hub) einzurichten. Bereits Mitte November könnte ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet werden. Von europäischer Seite sind Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande beteiligt. Das berichtete die Nachrichtenagentur „AFP“ am vergangenen Dienstag unter Berufung auf diplomatische Quellen. Planungen für ein solches Zentrum in dem ostafrikanischen Binnenstaat waren erstmals von der im Juli 2024 abgewählten konservativen britischen Regierung aufgenommen worden. Sie wurden jedoch vom Obersten Gerichtshof Großbritanniens für unrechtmäßig erklärt. Anders in der EU: Mit der am Freitag vergangener Woche in Kraft getreten Rückkehrverordnung wird nun die Abschiebung von Menschen in solche Lager außerhalb Europas möglich – und zwar auch in Länder, zu denen die Betroffenen keinerlei Verbindung haben. De facto handle es sich um „Abschiebelager außerhalb von rechtsstaatlichen Bedingungen“, kritisiert die Menschenrechtsorganisation „Pro Asyl“. Auch der deutsche regierungsnahe Think Tank „Stiftung Wissenschaft und Politik“ beurteilt das Vorhaben in einer im vergangenen Monat erschienenen Studie kritisch: „Präzedenzfälle aus Europa und die jüngere US-Praxis sprechen dafür, dass Überstellungen in entfernte Drittstaaten auf wenige Fälle beschränkt, teuer und von fragilen Absprachen abhängig bleiben dürften“, heißt es dort. Zunächst sollen laut AFP „rund 100 Personen“ nach Ruanda verbracht werden, also rund zwanzig pro Land.
Wahlrecht ab 16: Nicht so zaghaft
Eine neue Diskussion um das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige ist entfacht. Die Idee ist unterstützenswert, aber die Debatte sollte viel breiter geführt werden.

