Unter den Rock filmen weiterhin erlaubt

von | 14.12.2017

Die Regierung sieht keine Notwendigkeit, im Kampf gegen sexuelle Belästigung bestehende Maßnahmen zu verschärfen. Das geht aus der Antwort von Félix Braz auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

(© army.mil)

Im Anschluss an die Enthüllungen rund um den Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein meldeten sich hunderte Opfer sexueller Übergriffe zu Wort. Manche Institutionen, darunter die Filmbranche in Hollywood, zogen daraus Konsequenzen, indem sie beispielsweise spezifische Ausschüsse zur Untersuchtung solcher Fälle gründeten. Vor diesem Hintergrund wollte die CSV-Abgeordnete Nancy Kemp in einer parlamentarischen Anfrage einerseits wissen, ob in Luxemburg die Zahl der Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt angestiegen sei; und andererseits, ob die Regierung weitere Maßnahmen im Kampf gegen sexuelle Belästigung plane.

Wie Justizminister Félix Braz in seiner Antwort schreibt, ist die Anzahl der Anzeigen im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Was sexuelle Übergriffe im Privatsektor betrifft, verfügt die Regierung über keinerlei Daten, so Braz weiter. Personaldelegationen seien nämlich nicht verpflichtet, Fälle sexueller Belästigung bei der Inspection du Travail et des Mines zu melden. Im öffentlichen Dienst kam es seit Oktober 2016 zu fünf Vorwürfen sexueller Belästigung.

Wie aus der Antwort des Ministers hervorgeht, plant die Regierung keine eigens auf die Bestrafung sexueller Belästigung ausgerichteten gesetzlichen Neuerungen. Diese Fälle seien bereits durch das Strafgesetz abgedeckt. Dabei hatte sich eine Gesetzeslücke gezeigt, als sich 2012 herausstellte, dass es nach aktuellem luxemburgischen Strafrecht keinen unerlaubten Eingriff in die Privatsphäre darstellt, Frauen im Bus unter den Rock zu filmen,.

Die Regierung arbeite zur Zeit an der Möglichkeit, online Anzeige zu erstatten, so Braz. Dabei wird es jedoch nur möglich sein, Vergehen anzuzeigen, die keine Spuren hinterlassen haben, also keine körperlichen Verletzungen.

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