STUDIENBEIHILFEN: Anzeige gegen unbekannt

von | 09.07.2010

Das Gesetzesprojekt zur Reform der Studienbeihilfen durchläuft den Instanzenweg derzeit im Eiltempo – anscheinend ist niemand in der Lage, die sozialen Folgen genau abzuschätzen.

Hochschulminister François Biltgen (CSV) sähe das neue Gesetz gerne schon zum Start des akademischen Jahrs 2010/2011 in Kraft treten. Dabei hatte er das Reformprojekt der Presse erst am 8. Juni vorgestellt: Anstelle von Kindergeld, Kinderbonus und nach dem Einkommen der Eltern berechneten Studienhilfen sollen die Studierenden in Zukunft jährlich 13.000 Euro vom Staat erhalten können ? je zur Hälfte als Stipendium und als Darlehen. Zusätzlich werden ihnen bis zu 3.700 Euro für Studiengebühren rückerstattet.

Schon am 29. Juni kam der Avis vom Staatsrat, und eine Woche später schloss die Chamberkommission ihre Arbeit am Text des Gesetzesprojekts ab. Während der letzten Parlamentssitzungen vor der Sommerpause, voraussichtlich am 13. oder 14. Juli, könnte das Gesetz dann also schon verabschiedet werden.

Das geht vielen zu schnell. In der Tat würde man gerne wissen, wie die neue Regelung sich auf das Budget für Studienbeihilfen sowie auf die finanzielle Lage der Studenten und ihrer Familien auswirken wird. Dem Gesetzesprojekt liegt jedoch keine „fiche financière“ bei ? ein Formfehler, den der Staatsrat bemängelte, weil er Abgeordnete wie soziale Akteure im Zahlendunkel tappen lässt. Diese versuchen sich in der Eile Abhilfe zu verschaffen und rechnen selber nach: Schätzungen der Salariatskammer zufolge würden einkommensschwache Familien mit mehreren Kindern benachteiligt. Die Schüler- und Studentenorganisation UNEL kommt in einer Stellungnahme vom 7. Juli zum gleichen Schluss. Für zu niedrig hält sie auch die im zweiten Entwurf des Gesetzes vorgesehene Härtefalllösung, die einen jährlichen Aufschlag von 1.000 Euro als Ausgleich der zu erwartenden Einbußen vorsieht. Die jetzige Fassung des Texts, nach der Studenten „in einer schweren und außergewöhnlichen Situation“ als Härtefall gelten, sei zudem unklar, so UNEL-Präsident Nico Fehlen. Er ist der Meinung, dass damit „komische Spezialfälle geschaffen und jene Studierende diskriminiert werden, die außerhalb der normalen Prozedur um mehr Geld betteln müssen.“ Die UNEL fordert daher, dass ein zusätzliches, sozial gestaffeltes Stipendium offizieller Teil der neuen Studienbeihilfen wird ? berechnet nach der finanziellen Situation der Studierenden und den Lebensunterhaltungskosten an ihrem Studienort.

Prinzipiell begrüßt die UNEL jedoch das neue Studienbeihilfensystem, entspricht diese Art von „Studentenlohn“ doch ihrer langjährigen Forderung nach mehr finanzieller Unabhängigkeit der Studierenden vom Elternhaus ? sei dieses reich oder arm. Etwas in Verlegenheit bringt die UNEL allerdings die Tatsache, dass der Staat sich mit dieser Verbesserung von den Grenzgängerfamilien entsolidarisiert – denn diese erhalten nun für ihre Kinder ab 18 Jahren auch kein Kindergeld mehr. Für diesen Teil der Reform bedarf es keiner Rechnungen, um seine soziale Folgen abzuschätzen, denn das Geld wird ersatzlos. OGBL und LCGB äußerten in einem gemeinsamen Pressecommuniqué heftige Kritik an der Ausgrenzung einer großen Arbeitnehmergruppe von den wichtigen Sozialleistungen. Das bedauert auch die UNEL und kündigt an, mit den Studierendenorganisationen in der Großregion für eine grenzüberschreitende, gerechte Handhabung der Kindergeld- und Studienbeihilfen einzutreten. Nach konkreten Schritten befragt, gibt Nico Fehlen zu verstehen, dass es sich bei diesen Überlegungen um eine „mittelfristige Strategie“ der UNEL handelt. Inhaltlich kann er sich vorstellen, „dass in der Großregion ein Fonds für Studienhilfen geschaffen wird, von dem alle Studierende in gleichem Maß profitieren“. Allerdings sei der Kontakt zu den Kommilitonen noch nicht hergestellt – viel Zeit gab’s ja auch nicht, um vor der Reform grenzüberschreitende Allianzen zu schmieden. Die UNEL fordert daher eine Verlängerung der Deliberationsphase, in der auch noch geklärt werden könnte, was genau das Gesetz eigentlich bewirken soll.

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