Der Österreicher Max Schrems kann keine Sammelklage gegen Facebook einreichen. Das hat am Donnerstag, dem 25. Januar, der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Schrems hatte in Österreich die europäische Facebook-Niederlassung in Irland wegen Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen verklagt. Facebook hielt der Klage entgegen, Schrems sei kein Konsument, da er mit seinem Konto eine Facebook-Page unterhalte, die er zum Verkauf von Büchern und zum Spendensammeln nutze. Auch die Tatsache, dass der Netzaktivist eine Sammelklage anstrebt, mache seinen juristischen Status als Konsument nichtig. Der Oberste Gerichtshof in Österreich leitete daraufhin den Fall an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung weiter. Dieser entschied, dass ein privates Facebook-Konto den Konsumenten-Status aufgrund solcher Tätigkeiten nicht einbüßt. Allerdings ist dies nicht mit einer Sammelklage vereinbar. Dies erklärt sich daraus, dass der Konsumenten-Status sich nur auf Einzelpersonen beziehen kann, die einen Vertrag (in diesem Fall die Nutzungsbedingungen von Facebook) abgeschlossen haben. Schrems sieht die Entscheidung dennoch positiv: „Endlich kann ich gegen Facebook in Wien klagen!“
Neue Gentechnik-Regeln in der EU
Am vergangenen Mittwoch stimmte das EU-Parlament für eine Schwächung der Regeln zur Gentechnik. Sogenannte „neue genomische Techniken“ (NGT) – allen voran die „Genschere“ Crispr-Cas – fallen demnach nicht mehr unter die strengen Kennzeichnungspflichten, die für „traditionelle“ Gentechnik bestehen. Das Argument, das Industrie, Kommission und am...

