Während der Ausgangsbeschränkungen im März und April musste schnell ein System auf die Beine gestellt werden, um Krankschreibungen elektronisch ausstellen zu können. Das barg allerdings Probleme mit dem Datenschutz.
Wer während des „Lockdowns“ krankgeschrieben wurde, konnte das mittels Telekonsultation machen. Danach bekam man ein elektronisches Dokument, das an Krankenkasse und Arbeitgeber*in geschickt werden konnte. Hier gab es leider ein großes Problem beim Datenschutz, wie in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Sven Clement (Piratepartei) klar wurde.
Auf dem elektronischen Krankenschein war nämlich der diagnostische Code zu sehen. Dieser Zahlencode verrät, mit welcher Krankheit die betreffende Person diagnostiziert wurde. Das ist wichtig für die Statistiken der Gesundheitskasse CNS, den*die Arbeitgeber*in geht das aber eigentlich nichts an. mehr lesen / lire plus