Taub für Anliegen der Gehörlosen

von | 03.11.2011

Noch immer wird das Anliegen der Gehörlosen die Gebärdensprache offiziell als vollwertige Landessprache anzuerkennen von der Regierung nicht ernst genommen – auch nach der Annahme der Behindertenrechtskonvention dieses Jahr, die eigentlich Prinzipien wie Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit garantieren soll. Davon zeugt die rezente parlamentarische Antwort der Familienministerin, die die Frage nach den Modalitäten der Anerkennung der Gebärdensprache unzulänglich beantwortet. Und so sind die heftigen Reaktionen von Betroffenen zu verstehen, die auf Foren ihrer Wut Luft machen: „Alles leere Floskeln!“ Und: „Der rechte Flügel der CSV sieht in gehörlosen Menschen scheinbar immer noch lieber hilfsbedürftige Menschen, die von den Hörenden an die Hand genommen und bemuttert werden sollen!“ Bisher haben drei Länder ihre nationale Gebärdensprache in ihrer Verfassung anerkannt, viele andere Mitgliedsstaaten haben ihrer Gebärdensprache ein offizielles Statut verliehen. Von der Anerkennung der Gebärdensprache erhoffen sich die Betroffenen das Recht auf die Zurverfügungstellung von Gebärdensprachdolmetschern in den verschiedensten Lebensbereichen. Denn diese sind noch keine Selbstverständlichkeit. Zudem müssen die Gehörlosen bei vielen Anlässen wie etwa einem Elterninformationsabend den Dolmetscher noch immer aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie etwas verstehen wollen.

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