AuĂen- und Europaminister Jean Asselborn (LSAP) stellte sich Dienstagvormittag wĂ€hrend eines Hearings in der Chamber den Fragen der bereits vereidigten Abgeordneten zum Brexit, der am Sonntag bei einem EU-Sondergipfel in BrĂŒssel vonseiten der EU abgeschlossen werden soll. Die Deputierten interessierten sich besonders fĂŒr BĂŒrgerrechtsfragen, die Handhabung von EU-Reglungen, den Finanzplatz â und fĂŒr den Plan B der luxemburgischen Regierung.

Foto: Chambre des députés
FĂŒr die hier ansĂ€ssigen Brit*innen oder diejenigen, die in der Transitionsphase nach Luxemburg ziehen, Ă€ndert sich vorerst nichts. Nach dem Brexit, der fĂŒr den 29. MĂ€rz 2019 vorgesehen ist, wird ihnen vom âMinisterium fĂŒr auswĂ€rtige und europĂ€ische Angelegenheitenâ ein biometrischer Pass ausgehĂ€ndigt, der ihnen die fortbestehenden Rechte garantiert. Bis zum Ablauf der Ăbergangsphase, die geplant am 31. Dezember 2020 enden soll â aber um zwei Jahre verlĂ€ngert werden kann â gelten fĂŒr Brit*innen dieselben Konditionen wie fĂŒr die BĂŒrger*innen wie bislang. Eine Regelung, die sich jedoch nicht eins zu eins auf die Konditionen der in GroĂbritannien lebenden und studierenden EuropĂ€er*innen (darunter 1.200 Luxemburger*innen) ĂŒbertragen lĂ€sst.
Was die Rechte der 2.000 in GroĂbritannien ansĂ€ssigen Luxemburger*innen betrifft, konnte der AuĂenminister keine detaillierten AuskĂŒnfte geben. Sicher sei, dass all jene, die schon seit mehr als fĂŒnf Jahren dort leben, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten werden. FĂŒr die anderen FĂ€lle hoffe er auf ein Entgegenkommen seitens der britischen Regierung. Eine deutliche Antwort bezĂŒglich der europĂ€ischen Studierenden in GroĂbritannien, blieb wĂ€hrend des Hearings ebenfalls aus. Zwar seien bis 2019 keine VerĂ€nderungen bezĂŒglich der Aufnahmebedingungen und GebĂŒhren geplant, doch wisse man nicht, wie es sich darĂŒber hinaus damit verhalten wird. Vonseiten der UniversitĂ€t Luxemburg bestĂŒnde jedenfalls nicht die Absicht Sonderreglungen fĂŒr britische Studierende einzufĂŒhren.
Die CSV beschĂ€ftigte beim Hearing zudem inwiefern GroĂbritannien in der Transitionsphase die EU-Direktiven und Gesetze mittragen muss. Als Mitglied der Zollunion und des Binnenmarktes mĂŒsse es diese integral annehmen, so Asselborn, selbst, wenn es kein Mitspracherecht mehr habe. Die spĂ€tere Missachtung von EU-Standards, beispielsweise bei einem Freihandelsabkommen, befĂŒrchtet er ĂŒbrigens nicht. Premierministerin Theresa May habe sich deutlich gegen eine Minderung der bestehenden Standards, unter anderem in puncto Ăkologie und Sozialfragen, ausgesprochen.
Ob die luxemburgische Regierung einen Plan B hat, falls der Deal am 29. MĂ€rz platzt, konnte der AuĂenminister nur ausweichend beantworten. Ja, die einzelnen Ministerien wĂŒrden kommenden Freitag, vor dem EU-Sondergipfel, ĂŒber etwaige Szenarien beraten. Und ja, man mĂŒsse auf alles gefasst sein. Konkrete MaĂnahmen und eine Chronologie zum weiteren Vorgehen konnte er allerdings nicht nennen. Momentan befassen sich die Diplomat*innen damit den 588-seitigen Vereinbarungstext zu analysieren und abzuwĂ€gen welche Gesetze und Direktiven nach einem erfolgreichen Brexit angepasst werden mĂŒssten. Winkt die britische Regierung den Brexit durch, sind âaccords mixtesâ zu erwarten, bei denen auf nationaler Ebene ĂŒber weitere Abkommen verhandelt wird. Das wĂŒrde eine enge Zusammenarbeit der Chamber mit den Ministerien bedeuten, sagte Asselborn. Noch sei nichts in trockenen TĂŒchern, doch spreche sich die luxemburgische Regierung vehement gegen Neuverhandlungen aus.
Bodry hofft auf ein zweites Referendum
Die Abgeordneten waren sich indes alle einig: Nur kein Brexit ist ein guter Brexit. Allerdings gibt nur Alex Bodry (LSAP) die Hoffnung auf ein zweites Referendum nicht auf. Uneinigkeit herrschte auch bezĂŒglich der Form, die fĂŒr die Auseinandersetzung der Regierung mit dem Parlament zum Thema Brexit gewĂ€hlt wurde. Ein Hearing, sprich eine öffentliche Diskussions- und Fragerunde, entspreche nicht den Regeln des Parlaments, bemĂ€ngelte unter anderem Claude Wiseler. Noch dazu sei es eine Schande, dass nicht der Staatsminister Xavier Bettel (DP), sondern der AuĂenminister hierfĂŒr antrete. Marc Baum von DĂ©i LĂ©nk sprach schlichtweg von einer âunorthodoxen Veranstaltungâ – weil ein Vorgehen auf diese Weise in keinem Reglement existiere. Wiseler störte sich derweil mehr daran, dass das Parlament besonders in solch komplexen Dossiers den Auftrag habe, die Regierung zu kontrollieren und ihre Positionierung zu beeinflussen â ein Hearing degradiere das Parlament zu einer NGO oder zur externen Instanz ohne Mitspracherecht. Bei einer Plenarsitzung wĂ€re dieses durch die Abstimmung von an die Regierung gerichteten HandlungsauftrĂ€gen gegeben gewesen, pflichtete Sven Clement von den Piraten ihm bei.
Kritik, die Bodry ablehnte. Er argumentierte eine Plenarsitzung sei wÀhrend laufender Koalitionsverhandlungen nur in SonderfÀllen möglich, da das Parlament aktuell mit nur 45 Abgeordneten nicht das rezente Wahlergebnis widerspiegele. Das Hearing als Notlösung sei besser, als gar keine Diskussionsplattform zu haben. Man solle aufhören, wegen unbefriedigender Wahlergebnissen zu schmollen. Eine Spitze, die sich zweifelsfrei an CSV-ParteiprÀsident Wiseler richtete, der seinem Missmut bereits gestern in einer Pressekonferenz Luft machte.

