Im zweiten Anlauf scheint es zu gelingen: Die Regierung wurde mit der Staatsbeamtengewerkschaft über den sogenannten „compte épargne temps“ (CET) handelseinig. Bislang war es beim Staat nicht möglich, Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage, außer bis in die Anfangsmonate des Folgejahres, anzusammeln. Das soll sich jetzt ändern: Staatsbedienstete (und ArbeitnehmerInnen die in établissements publics sitzen und statutarisch ihren staatlichen KollegInnen gleichgestellt sind) dürfen wohl ab 2018 Überstunden und sogar Urlaubstage über Jahre hinweg ansammeln und sie dann eins zu eins, zum Beispiel in Form eines Sabbatjahres, abbummeln. Um den CET aufstocken zu können, müssen allerdings mindestens 25 Urlaubstage im Jahr genommen werden – von den 32, auf die beim öffentlichen Dienst Anspruch besteht. Außerdem dürfen die regulären gesetzlichen Maximalzeiten von täglich zehn und wöchentlich 48 Stunden nicht überschritten werden. Das CET-Konto darf maximal 1.800 Stunden, also den Äquivalent eines Arbeitsjahres, enthalten, danach muss abgebaut werden. Wer diese Vorgaben maximal ausnutzen will (und darf), kann ein erstes Mal nach etwa fünf Dienstjahren ein Sabbatjahr nehmen. Jetzt dürften bei den privaten ArbeitgeberInnen die Taschenrechner heiß laufen, um eine ähnliche Regelung zu auszuarbeiten … Flexibilität in der Lebensarbeitszeit war ja mal die Antwort auf die Forderung der Gewerkschaften nach einer generellen Arbeitszeitverkürzung. Die hat es seit den 1970er-Jahren nicht mehr gegeben.
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