Artikel-17-Filter: Gefährlich, aber legal

Wo endet die Freiheit im Internet und in den sozialen Medien? Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum digitalen Urheberrecht ist ein Beitrag zu dieser Diskussion: Am Dienstag wurde die Klage Polens zurückgewiesen und die Vorabprüfung von hochgeladenen Inhalten durch Social-Media-Firmen gutgeheißen. Zwar handle es sich durchaus um eine Einschränkung der Rede- und Informationsfreiheit, doch die vorgesehenen Garantien stehen laut EuGH für ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und jenem der Informationsfreiheit. Wie heise.de hervorhebt, legitimiert das Urteil die Nutzung automatischer Filter beim Hochladen von Inhalten. Zwar fordert der EuGH eine hinreichend gute Unterscheidung zwischen geschütztem Inhalt und zum Beispiel Parodien. Doch schon geringe Fehlerquoten führen angesichts der vielen Veröffentlichungen zu einer nicht unerheblichen Zensur. Die Umsetzung der Richtlinie ist erst im Gange und die Praxis wird zeigen, ob das vom EuGH in Aussicht gestellte Gleichgewicht angesichts der Übermacht der Medienkonzerne wirklich zustande kommt. Das EuGH-Urteil und die Umsetzung der Urheberrechts-Richtlinie sind auch ein Probelauf, bevor der Digital Services Act eine umfassendere Regulierung des EU-Internets im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit vornimmt.


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