Migrantenkinder, die ohne Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten in die EU einreisen, sind nicht ausreichend geschützt. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Im Unterschied zu sogenannten „nicht begleiteten“ Kindern befinden sich die „separated children“ in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen, zu denen sie häufig in einem unklaren Verhältnis stehen, das problematisch sein oder werden kann. Missbrauch sei in solchen Fällen nicht auszuschließen. Auch aus anderen Gründen könnten die Erwachsenen ungeeignet sein, die Obhut der Kinder wahrzunehmen. Es komme daher vor allem darauf an, kindgerecht über die Asylprozedur, über Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Als besonders problematisch erscheine die Tatsache, dass solche Kinder häufig umstandslos gemeinsam mit den erwachsenen Begleitern untergebracht werden, ohne dass das tatsächliche Verhältnis geklärt ist. Dadurch setze man Kinder erneut dem Risiko von Missbrauch aus. Die Studie wurde in 14 EU-Ländern durchgeführt, die in besonderem Maße von aktuellen Migrationsbewegungen betroffen sind; Luxemburg war nicht beteiligt.
Europäische Chemikalienpolitik: Giftige Prokrastination
2022 verkündete die EU-Kommission das Ziel „Null Verschmutzung“ und sagte damit giftigen Chemikalien, die Mensch und Umwelt belasten, den Kampf an. Passiert ist seitdem wenig, denn: Die Kommission steht sich selbst im Weg.

