Der Abriss von historischen Bauten ist in Luxemburg fast schon gang und gäbe. Wie schon beim geplanten Abriss des Bourg-Gemen-Hauses auf Limpertsberg, sah der städtische Gemeinderat offenbar keine Notwendigkeit, zwei Belle-Époque-Gebäude in der Avenue de la Gare (Galerie Bradtke und das Nachbarhaus) zu schützen. Zwar liegt offenbar noch keine Abrissgenehmigung vor, doch sind Bauprojekte geplant, sodass die Bürgermeisterin das Vorhaben wieder einmal mit dem Argument der „fehlenden Harmonie“ rechtfertigte. Grund zur Empörung für den Verein „Sauvegarde du Patrimoine a.s.b.l.“, der sich seit Jahren für Standards im Denkmalschutz stark macht. Dass das Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes (Granada-Konvention) nun 30 Jahre nach seiner Unterzeichnung ratifiziert wird, ist immerhin ein kleiner Trost, verpflichten sich die Vertragspartner in ihr immerhin dazu, die Verunstaltung, Beschädigung und Vernichtung geschützter Güter verhindern zu wollen. Ferner verpflichtet die Konvention Luxemburg zur Erstellung eines wissenschaftlichen Inventars der Baukulturgüter sowie zur Umsetzung desselben in rechtliche Schutzstatute. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Denkmalschutz tatsächlich als Ziel der Raumordnung und des Städtebaus definiert wird und so auch bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen (PAGs und PAPs) berücksichtigt wird.
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