Erkenntniskritik
: „Was spricht eigentlich gegen den Postfaktualismus?“

Der US-amerikanische Literatur-
wissenschaftler Hans-Ulrich Gumbrecht bezweifelt, dass man die Existenz von „harten Fakten“ überhaupt behaupten kann. Tatsächlich alles nur eine Frage der Perspektive? Der Philosoph Frank Hofmann von der Uni Luxemburg macht sich Gedanken hierzu.

(Foto: Flickr/Rasande Tyskar CC BY-NC 2.0)

Eine neue Diskussion um Fakten und alles, was sie umgibt, hat in Reaktion auf die Rede von den „alternativen Fakten“ und dem „Postfaktischen“ eingesetzt. Was sind „Fakten“ oder „Tatsachen“? Wie lassen sie sich etablieren? Sollten wir besser gar nicht von Fakten sprechen und Postfaktualisten werden? Diese und andere Fragen stellen sehr wohl einen lohnenden Gegenstand für gründliches Nachdenken dar – und sind weniger geeignet für schnelllebige Nachrichtenticker und tagespolitischen Schlagabtausch. Denn es stehen grundsätzliche philosophische Dinge zur Diskussion, und es kann nicht schaden, sich Klarheit im Denken und Sprechen zu verschaffen.

Ich möchte hier hauptsächlich auf einen Beitrag von Hans-Ulrich Gumbrecht (Gastprofessor an der Universität Luxemburg) eingehen, der zu dem Problem eine interessante und diskussionswürdige Idee vorgetragen hat. Gumbrecht hat in einem 3SAT-Interview über die gegenwärtige Situation in den Vereinigten Staaten zwischen zwei verschiedenen Ideen unterschieden, die man mit dem Titel „postfaktisch“ versehen kann. Erstens ist da der Trump’sche Postfaktualismus, den Gumbrecht folgendermaßen charakterisiert: Man behauptet, was man will, auch gegen starke Gegengründe und Belege, die allgemein bekannt sind. Die Belege und Gründe werden also ignoriert, und dem eigenen Interesse wird höchster, unübertrumpfbarer Status zuerkannt.

Davon zu unterscheiden ist nach Gumbrecht ein anderer Postfaktualismus, der sich einer gewissen Verbreitung in einigen akademischen Bereichen und intellektuellen Strömungen erfreut. Dieser Postfaktualismus bestreitet schlicht die Existenz von „harten Fakten“. Gumbrecht verhehlt seine Sympathie gegenüber diesem zweiten Postfaktualismus nicht und lehnt natürlich die erste, Trump’sche Art von Postfaktualismus ab. Auf diese Weise soll eine echte oder vermeintliche Einsicht – dass es keine „harten Fakten“ gebe – vor dem Missbrauch durch den anderen Postfaktualismus geschützt werden, wie ihn Trump und verschiedene Populisten propagieren und praktizieren.

Diese Doppelposition mag verständlich erscheinen oder auf Unverständnis stoßen – in jedem Fall weist sie ein großes Problem auf: Ist sie konsistenterweise haltbar? Worauf kann jemand, der die „harten Fakten“ ablehnt, sich noch bei der Forderung berufen, sich doch bitte an die Belege zu halten? Müssten die Belege, an die appelliert wird, nicht selbst „hart“ sein, damit die Forderung, sich an sie zu halten, überhaupt genug Biss bekommt?

Objektiv oder subjektiv?

Prima facie findet sich hier eine Spannung oder sogar Inkonsistenz: Ohne „harte Fakten“ gibt es auch keine „harten Belege“, und ohne „harte Belege“ ist die Forderung nach Berücksichtigung der Belege selbst lasch und wirkungslos. Der Postfaktualismus zweiter Art droht in den Trump’schen Postfaktualismus zu kollabieren, wenn die Belege nicht hinreichend „hart“ sind. Das, so nehme ich an, möchte Gumbrecht auf keinen Fall – genauso wie viele andere, die mit dem Postfaktualismus der zweiten Art sympathisieren. Wie also können wir hier zu einer spannungsfreien Position kommen?

Vielleicht haben wir aber die entscheidenden Größen (noch) nicht richtig verstanden. Es fragt sich vor allem, was unter den „harten Fakten“ zu verstehen ist. Gumbrecht erläutert es als eine Abhängigkeitsthese: Harte Fakten sind Fakten, die von unseren Einstellungen, Interpretationen und Methoden unabhängig sind. Die Unterscheidung hart/weich trifft also, wie es scheint, ziemlich genau die Unterscheidung zwischen objektiv und subjektiv, die in der Philosophie und Wissenschaftstheorie üblich ist.

Harte Fakten sind objektiv, von uns und unseren Einstellungen, Interpretationen und Methoden unabhängig. Der Postfaktualist zweiter Art leugnet die Existenz der objektiven Fakten. Zugleich sollen aber Belege beim Aufstellen von Behauptungen berücksichtigt werden. Man fragt sich sofort, wie das noch eine interessante Forderung sein kann, wenn auch die Belege selbst als subjektiv anzusehen sind. Wenn jeder sich seine Belege nach seinen Interpretationen und Methoden zurechtlegen kann, dann wäre die Forderung so schwach, dass sie einem Präsidenten Trump sicherlich kein Problem bereiten würde. Nach seinen Interpretationen und Methoden – den „alternative facts“ eben – waren es ja zum Beispiel so viele Besucher(innen) bei seiner Inauguration wie nie zuvor. Weiche, subjektive Belege sind auch für ihn leicht zu haben.

Da die gemischte Position instabil ist, gibt es eigentlich nur zwei Auswege. Entweder wir geben auch die harten, objektiven Belege auf, oder wir halten an harten, objektiven Fakten fest. Im ersten Fall landen wir in einem umfassenden, uneingeschränkten Postfaktualismus. Der Nachteil ist offenbar: Einem Präsidenten Trump können wir dann nichts mehr ankreiden, wenn er sich an seine subjektiven, „alternativen’ Fakten hält – andere gibt es ja letztlich nicht. Im zweiten Fall können wir an harte, objektive Belege appellieren: die Fakten, die Klimawissenschaftler zum Klimawandel gesammelt haben, die Fakten über Zuschauerzahlen, die sich über Fotos und andere objektive Messmethoden vernünftig erkennen lassen, und so weiter.

Erkenntnis mit Methode

Die zweite Lösung ist die richtige – und eine win-win-Position. Wir können sowohl objektive Fakten als auch objektive Belege haben, die erkenntnistheoretische Forderungen generieren. Subjektive Fakten gibt es auch, aber eben nicht nur.

Dafür spricht erstens, dass die Alternative – der uneingeschränkte Postfaktualismus – erkenntnistheoretisch verheerend ist. Präsident Trump kann sie nichts entgegensetzen. Zweitens ist es auch nicht unmittelbar einleuchtend, dass es überhaupt keine harten Fakten geben soll. Dass Zeitung A besser als Zeitung B ist, dürfte wohl ein subjektives Faktum sein. Was schmackhaft, schön oder komisch ist, steht nicht objektiv fest. So weit, so gut. Anders verhalten sich aber Fakten wie beispielsweise die Tatsache, dass Berg A höher als Berg B ist oder dass der Gesamtjahresniederschlag in der Region X in den letzten Jahren zugenommen hat. Diese sind plausiblerweise als objektive Fakten einzustufen. Warum auch nicht? Die Natur dieser Fakten als objektiv und somit meinungs- und interpretationsunabhängig sollte uns nicht schrecken.

Viele der Dinge, die es in der Welt gibt, sind objektiv. Ihre objektive Natur macht sie nicht automatisch unerkennbar (wie manchmal behauptet wird, zum Beispiel von Thomas Nagel in seinem Buch The View From Nowhere). Um objektive Fakten zu erkennen, benötigen wir natürlich im Allgemeinen Methoden und Interpretationen. Sie spielen eine große, ja unverzichtbare epistemische Rolle. Das macht aber die so erfassbar gemachten Fakten nicht subjektiv oder „weich“. (Selbst Kantianer können dies für empirische Fakten unterschreiben.) Die objektiven Fakten bestehen einfach und somit für alle gleichermaßen. Erkennen kann sie im Allgemeinen nur, wer auch geeignete Methoden und Interpretationen anwendet.

Der Autor ist Professor für Philosophie 
an der Universität Luxemburg.

Der US-amerikanische Literaturwissenschaftler Hans-Ulrich Gumbrecht ist Gastprofessor an der Universität Luxemburg, betreibt den Blog „Digital/Pausen“ und schreibt auch gerne über Fußball für die Wochenzeitung „Zeit“. Seine Aussagen zum Postfaktischen wie auch die an dieser Stelle publizierten Überlegungen des Philosophen Frank Hofmann zeigen: Das Thema bleibt brisant. Die woxx hat sich bereits im vergangenen Jahr mit der achtteiligen Serie „What the Facts?!“ der Frage gewidmet, wie sich das Postulat des Postfaktischen auf Wissenschaft, Politik, Gesellschaftskritik, Journalismus, Film und andere Bereiche auswirkt.


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