Euthanasie-Gesetz: Breite Akzeptanz, aber Mangel an Informationen

von | 20.01.2020

Viele Menschen in Luxemburg wissen nicht, dass Sterbehilfe hierzulande erlaubt ist und fühlen sich nicht ausreichend über entsprechende Möglichkeiten informiert.

© Sabine van Erp / pixabay

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Euthanasie-Gesetzes wurde am Freitag eine vorläufige Bilanz gezogen. Grundlage dafür boten die Ergebnisse einer Umfrage von TNS-Ilres, an welcher 1.006 Menschen teilnahmen. Vier von zehn der Befragten wussten nicht, dass es in Luxemburg ein entsprechendes Gesetz gibt, nur 36 Prozent gaben an, sich gut über dessen Inhalt informiert zu fühlen.

Vielversprechender sieht es aus, wenn es um die Akzeptanz der entsprechenden Möglichkeit geht. So sind 85 Prozent einer Sterbehilfe wohlgesinnt. Als Grund wurden vor allem die Verminderung von Leid (44 Prozent) angegeben, sowie der Faktor der Selbstbestimmung (36 Prozent). Ein Recht auf Euthanasie für 16- bis 18-Jährige befürworteten allerdings nur die Hälfte der Befragten.

Während mehr als die Hälfte der Ansicht sind, dass das Gesetz gut umgesetzt wird, vermuten 11 Prozent der Befragten, dass im Kontext von Euthanasien zu Missbrauchsfällen komme. Wie Tommy Klein erklärte, handele es sich aber nur bei zwei der genannten Beispiele um tatsächliche Missbrauchsarten: Nämlich wenn die Euthanasie aufgrund von Druck der Familie durchgeführt wird und wenn der Wille des Patienten oder der Patientin nicht respektiert wird.

In Anbetracht des Umfrageergebnisses fordert die nationale Aufsichts- und Bewertungskommission zum einen eine bessere Information. Zum anderen will sie aber auch, dass Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, Beratungsstellen für Sterbehilfe vorzusehen.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden 71 Fälle registriert. Meistens befand sich der*die Patient*in im letzten Stadium einer Krebserkrankung.

Die integralen Umfrage-Ergebnisse von TNS-Ilres finden Sie hier.

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