Flexibilisierung gegen mehr Urlaub

von | 02.05.2016

Die Mitarbeiter von Nicolas Schmit erbleichten, als der Minister ankündigte, in Kürze einen Gesetzesentwurf für die Reform des sogenannten PAN-Gesetzes aus dem Jahre 1999 im Regierungsrat einzubringen. Gemeint ist eine Modernisierung der derzeit geltenden Arbeitszeitregelung in Luxemburg, die im Regelfall 40 Stunden pro Woche oder 8 Stunden täglich. Sofern nicht durch Kollektivverträge andere Regelungen getroffen werden, dürfen diese Zeiten nur in einem engen Rahmen überschritten werden: bis 10 Stunden am Tag und maximal 48 Stunden pro Woche unter der Bedingung, dass innerhalb eines Monates ein Ausgleich durch freie Stunden oder freie Tage erfolgt. Jetzt soll diese „Referenzperiode“ auf bis zu vier Monate ausgedehnt werden können – sofern ein Betrieb einen entsprechenden Antrag stellt. Soweit wurde den Forderungen des Unternehmerverbandes also Rechnung getragen. Was diesem jedoch nicht gefällt: Als Ausgleich soll es je nach beantragter Referenzperiode bis zu 3,5 Tage Urlaub pro Jahr zusätzlich geben. Das ist zwar nicht ganz die sechste Urlaubswoche, die sich die Gewerkschaften gewünscht hatten, aber doch ein Schritt dorthin – zumindest für jene Beschäftigten, die sehr flexibel arbeiten (müssen). Das alte PAN-Gesetz war wegen der Komplexität der Materie mit zahlreichen Fehlern und Interpretationsschwierigkeiten behaftet. Die neuen Regelungen drohen noch komplizierter zu werden und damit eine Menge nicht ganz gesetzeskonformer Überstunden in Schmits Ministerium erforderlich zu machen.

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