Fotovoltaik: Prosuming und Großanlagen

Am Donnerstag, den 1. März präsentierte Wirtschaftsminister Etienne Schneider eine neue Doppelstrategie zur Förderung der Fotovoltaik in Luxemburg.

Foto: Pixabay/andreas160578

Wer derzeit eine Fotovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach hat, muss seinen damit selbst produzierten Strom ins Netz einspeisen und bekommt dafür vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung, deren Höhe anfangs über dem Strompreis liegt. Dieses Modell soll sich nun ändern – die Strom-Konsument*innen sollen zu Prosument*innen (Eine Zusammensetzung aus „Produzent*innen“ und „Konsument*innen“) werden. Nachdem es am 21. Februar den Minister*innenrat passierte, schickt Schneider nun ein dementsprechendes Gesetz auf den Instanzenweg.

Die Besitzer*innen von Fotovoltaik-Anlagen können sich mit ihren Nachbar*innen zu einer Energiegemeinschaft zusammenschließen, um untereinander Strom zu tauschen. Das funktioniert vor allem dann, wenn auch eine Batterie zum Speichern des selbstgemachten Stroms im Keller steht (siehe Solarstrom – dank Batterie mehr als nur einspeisen). Zusätzlich wird es möglich sein, sich zu „virtuellen Energiegemeinschaften“ zusammenzuschließen und den Strom zwar nicht physisch, aber rechnerisch miteinander zu teilen. Die Prosument*innen sollen künftig keine Steuern mehr auf ihrem Strom zahlen müssen.

Eine weitere Maßnahme, die Schneider ankündigte, ist eine staatliche Ausschreibung, bei der Fotovoltatikanlagen, die insgesamt 20 Megawatt Strom erzeugen, gefördert werden. Die Anlagen können von Privatpersonen oder Firmen betrieben werden, dürfen allerdings nur auf bestimmten Flächen wie Dächern, Industriebrachen oder alten Deponien errichtet werden. Zur Erinnerung: Der Mouvement écologique hatte im Dezember an die Regierung appelliert, solche Anlagen nicht auf Grünflächen zu errichten.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie nächste Woche in der woxx.


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