Gesetz gegen Atomkraft: Verstrahlerprinzip

von | 22.01.2018

Im Umweltrecht gilt meist das Verursacherprinzip. Eine Ausnahme ist die Atomenergie, für deren Schäden die Haftung stark eingeschränkt ist. Luxemburg will das nicht weiter hinnehmen.

Die Atomkraft weltweit per Gesetz verbieten? Geht leider nicht. Stattdessen kann man sie teurer machen. Das jedenfalls versucht ein grün-grün-rotes Minister*innen-Trio. Carole Dieschbourg, Felix Braz und Lydia Mutsch haben vergangene Woche ihr „Projet de loi sur la responsabilité civile en matière de dommages en relation avec un accident nucléaire“ vorgestellt. Bisher war die zivilrechtliche Haftung für die Folgen von Atomunfällen in Luxemburg nicht gesondert geregelt und im Bereich Naturschutz sogar explizit ausgespart. Diese Ausnahme wird aufgehoben, das neue Gesetz soll das Recht der Luxemburger Bürger*innen auf Schadensersatz sicherstellen.

Erklärterweise geht es der Regierung auch darum, auf die enormen Gefahren und die ökonomische Unsinnigkeit der Atomkraft aufmerksam zu machen. Sie verweist auf den unlauteren Wettbewerb, den diese Energieform gegenüber den erneuerbaren praktiziert. In der Tat schränken die internationalen Abkommen die Haftbarkeit der Betreiber ein. Dadurch sind die Versicherungskosten für Atomanlagen viel niedriger, als sie es angesichts des Schadenspotenzials eigentlich sein müssten.

Wie Österreich hat Luxemburg deshalb bisher darauf verzichtet, dem in Westeuropa relevanten Pariser Übereinkommen von 1960 beizutreten. Ein von der Regierung bestelltes Rechtsgutachten empfiehlt, den „nachteiligen“ internationalen Rechtsrahmen nicht zu akzeptieren, sondern nationale Regeln für eine Entschädigung festzulegen. Damit hofft die Regierung auch, eine frühere Schließung des Standortes Cattenom zu erreichen. Ginge es nämlich nach dem Alter, so fände sich das grenznahe AKW eher unten auf der Liste.

Anders als das Pariser Übereinkommen sieht das Projet de loi keine Höchstsummen für die Entschädigung und die Verjährungsdauer von 30 Jahren vor, was Raum für die Behandlung von Spätfolgen der Radioaktivität lässt. Ein weiterer gravierender Unterschied ist die Zuständigkeit der luxemburgischen Gerichte.

Ausradiert wie ein Inselstaat

Doch genau hier dürfte auch die Schwäche des neuen Gesetzes liegen. Denn die von Frankreich und anderen Ländern unterzeichneten Übereinkommen sehen vor, dass vor den Gerichten im „Verursacher-Land“ verhandelt wird. Ein bisschen erinnert der luxemburgische Vorstoß an Étienne Schneiders Space-Mining-Gesetz, das den Unternehmen Rechte zuerkennt, die der luxemburgische Staat nicht wirklich durchsetzen kann. Im Falle einer Atomkatastrophe in Cattenom müsste man sich wohl an ein Exilgericht in London oder sonstwo wenden, um gegen EDF und Frankreich zu prozessieren – ob das wirklich funktionieren würde?

Doch auch wenn das neue Gesetz im Fall der Fälle keinen Unterschied in den Tatsachen machen wird, so könnte es doch Symbolwert haben. Luxemburg sagt laut und deutlich „Nein danke“ zu den internationalen Übereinkommen und erinnert daran, dass diese die Täterin – die Atomindustrie – bevorteilen und das Opfer – die Zivilbevölkerung – benachteiligen. Und dass die atomare Bedrohung für Luxemburg besonders erschreckend ist, nur vergleichbar mit jenen Inselstaaten, die bald durch den Anstieg des Meeresspiegels von der Karte wegradiert werden.

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