Jahresbericht des CELPL: Neue Aufgaben

von | 18.06.2026

Der CELPL, Luxemburgs externe Kontrollinstanz für Orte des Freiheits- entzugs, hat seinen Jahresbericht 2025 vorgestellt. Neben Mängeln in Gefängnissen und psychiatrischen Einrichtungen kündigt er darin für dieses Jahr eine Erweiterung des Mandats an.

Aussenansicht des Gefängnis Schrassig mit dem Hinterkopf der Justizministerin Elisabeth Margue

Nach dem Bericht zu der Situation von Frauen in Gefängnissen besuchten Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) und Gleichstellungsministerin Yuriko Backes (DP) das Gefängnis in Schrassig. (Foto: MJUST)

„Einen Menschen seiner Freiheit zu berauben, erfordert, seine Würde umso strenger zu achten“, mit diesem Zitat eröffnet der aktuelle Jahresbericht der Contrôle externe des lieux privatifs de liberté (CELPL). Die externe Kontrollinstanz nimmt Orte des Freiheitsentzugs wie Gefängnisse und psychiatrische Einrichtungen unter die Lupe. Im Rahmen dieser Funktion führt der CELPL regelmäßige Besuche an den verschiedenen Orten durch, um Folter sowie anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Strafen oder Behandlungen vorzubeugen und schlägt der Regierung Verbesserungen vor. Vergangenen Donnerstag fasste Ombudsman Claudine Konsbruck mit den Prüferinnen des CELPL dessen Aktivitäten im vergangenen Jahr zusammen und gab einen Ausblick für das laufende Jahr. Zwei wesentliche Änderungen prägten 2025: Im März zog das Büro in seine neuen Räumlichkeiten in die Route d’Arlon, einen Monat später löste Claudine Konsbruck ihre Vorgängerin Claudia Monti im Amt des Ombudmans ab.

Darüber hinaus veröffentlichte die Kontrollinstanz mehrere Berichte. Vergangenes Jahr kontrollierte sie mehrere Einrichtungen, darunter zum ersten Mal das Gefängnis für Personen in Untersuchungshaft „Uerschterhaff“. Hier bestehe Verbesserungsbedarf bei der Aufnahme, der Gesundheitsversorgung und den Haftbedingungen. Im Folgebericht für die Sicherheitseinheit „UNISEC“ des Jugendheims „CSEE“ fiel die Bilanz gemischter aus. So habe sich im Heim die Atmosphäre spürbar verbessert; das therapeutische Angebot bleibe jedoch unzureichend. Ein eigenes Themendossier widmete sich dem geplanten Jugendgefängnis und plädierte für halboffene Vollzugsformen. Zur Einschätzung der Situation bei zwangseingewiesenen psychiatrischen Patienten wurde zudem ein Gutachten zusammen mit dem deutschen Experten Tilman Steinert erarbeitet (woxx 1853), das gravierende Defizite enthüllte. Laut Bericht sei der CELPL nach Veröffentlichung von mehreren Akteuren aus der Praxis kontaktiert worden. Die Gespräche haben gemeinsame Herausforderungen aufgezeigt und den Bedarf an mehr Wissensaustausch und einheitlicheren Verfahren in der Psychiatrie deutlich gemacht. In Bezug auf die Reformierung des Jugendrechts kritisierte der CELPL unter anderem den automatischen Transfer junger Erwachsener in Erwachsenengefängnisse sowie unzureichende Personalqualifikationen.

Einen Folgebericht gab es auch zur Situation von Frauen im Gefängnis, die nur rund zehn Prozent der Gefängnisbevölkerung ausmachen (woxx 1882). Die Infrastrukturen im einzigen Frauenblock des „Centre pénitentiaire de Luxembourg“ stufte der CELPL als inadäquat ein, der Zugang zu psychiatrischer Versorgung als ungleich gegenüber Männern. Die seit Jahren ausstehende Umsetzung des Gefängnisreformgesetzes von 2018 bleibt ein roter Faden in diesem Bereich, weshalb der CELPL dessen Verabschiedung dringend fordert.

Ausblick für 2026

Für 2026 ist unter anderem eine Erweiterung der Zuständigkeiten für den Ombudsman und die Prüferinnen des CELPL vorgesehen. Ein Gesetzesvorschlag, der im April dieses Jahres von Dan Biancalana (LSAP) eingereicht wurde, schlägt künftig auch die Kontrolle von Orten des faktischen Freiheitsentzugs vor. Dies betrifft Graubereiche, in denen Menschen zwar nicht formal eingesperrt, aber de facto nicht frei sind: etwa Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Kinderheime, aber auch alle Patient*innen psychiatrischer Einrichtungen und nicht nur jene, die zwangseingewiesen werden. Der CELPL begrüßt die Initiative und schlägt zusätzliche Anpassungen vor, darunter eine Sanktionsmöglichkeit bei Behinderung seiner Arbeit sowie eine verbindliche Pflicht zur Stellungnahme kontrollierter Einrichtungen.

Während der Gesetzesvorschlag noch auf seine Abstimmung wartet, kommt zudem eine neue Aufgabe durch den im Juni in Kraft getretenen Europäischen Migrations- und Asylpakt (siehe hierzu das Dossier der letzten Ausgabe, woxx 1891) hinzu: Jeder EU-Mitgliedstaat muss künftig einen unabhängigen Mechanismus einrichten, der überwacht, ob bei dem sogenannten Screening-Verfahren die Grundrechte eingehalten werden. In Luxemburg wird der CELPL diese Rolle übernehmen. Einen ersten Besuch gab es vergangenen Montag; der Bericht soll demnächst folgen. Damit kontrolliert die Instanz erstmals Bereiche mit Asylbewerber*innen – eine erhebliche Erweiterung des bisherigen Mandats.

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