Kaum Chancen für Uber-Pop in Luxemburg

von | 14.11.2016

In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CSV bestätigt Transportminister François Bausch, dass die Verantwortlichen von Uber in seinem Ministerium vorstellig wurden. Die amerikanischen Internetplattform für die Vermittlung privater entgeltlicher Autotransportdienste hat unterschiedliche Dienste im Angebot. Uber-X ähnelt der in Luxemburg bekannten „voiture de location avec chauffeur“, während Uber-Taxi dem klassischen Taxiangebot entspricht. Im ersten Fall muss vor Fahrtantritt eine schriftliche Vorbestellung vorliegen. Die Dauer der Fahrt darf zudem eine Stunde nicht unterschreiten. Im Falle des Taxi-Dienstes sieht das luxemburgische Gesetz vor, dass der Betreiber über eine vom Ministerium ausgestellte Lizenz verfügen muss. Sofern Uber sich diesen Regeln unterwerfe, stehe einer Genehmigung nichts im Wege. Außerdem sei dafür Sorge zu tragen, dass sich die Grenzen zwischen beiden Arten der Dienstleistung nicht vermischen. Uber-Pop, bei dem ein nicht speziell qualifizierter privater Autonutzer seine Dienste gegen Entgelt anbietet, bezeichnet Bausch allerdings als „difficilement autorisable“ weil teilweise im Widerspruch zu den erstgenannten Diensten. Als Transportminister widersetzte er sich innovativen Konzepten nicht. Zugleich jedoch wolle er Scheinselbstständigkeit oder die Herabsetzung sozialer Standards nicht unterstützen, nur weil irgendein neuer Anbieter sich am Markt etablieren will.

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