Ab dem 1. März 2022 wird Luxemburg Transporte von lebenden Tieren zu Schlachthäusern in Staaten außerhalb der Europäischen Union verbieten. Das kündigte Landwirtschaftsminister Claude Haagen (LSAP) am vergangenen Dienstag, dem 22. Februar, an. Dieses Verbot ist das erste seiner Art in Europa und hat wohl vor allem symbolischen Wert: In den letzten fünf Jahren sind laut Landwirtschaftsministerium lediglich 271 Rinder lebend ins EU-Ausland exportiert worden. Laut Haagen sei das neue Verbot die Konsequenz davon, dass man eine „hochqualitative und nachhaltige“ Landwirtschaft anstrebe, die hohe Standards habe, was das Tierwohl angeht. Luxemburg kommt mit dieser Entscheidung der Europäischen Kommission zuvor, die 2023 die Regeln für Tiertransporte überdenken will. Im Januar war der Bericht des Tiertransport-Untersuchungsausschusses des EU-Parlaments präsentiert worden. Die Ideen der Parlamentarier*innen waren jedoch etwas komplexer als ein einfaches Exportverbot in Drittländer. So soll zum Beispiel die maximale Transportdauer verkürzt werden. Die Vorsitzende des Ausschusses, Tilly Metz (Déi Gréng) forderte zudem, dass Exporte nur noch in Länder auf einer Whitelist möglich sein sollten.
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