Luxtram: halbe Busfahrer*innen

von | 26.04.2018

(Foto: OGBL)

Als Luxtram geschaffen wurde, forderten die Transportarbeitergewerkschaften ihre Integration in die städtischen Busdienste. Deren Mitarbeiter*innen sind allesamt Gemeindeangestellte und profitieren von den entsprechenden Lohn- und Arbeitszeitreglungen. Zugunsten größerer Flexibilität beim Ausbau über die Stadtgrenzen hinweg wurde dennoch der Weg über eine Privatgesellschaft gewählt. Das sollte, so hieß es zumindest von Seiten der Politik, allerdings nicht die Rechte der Abeitnehmer*innen einschränken. Einer Stellungnahme der Luxtram Direktion zufolge ist dem aber doch so: „Die Normen des öffentlichen Dienstes sind auf Luxtram nicht anwendbar“, heißt es in einer Reaktion auf eine gemeinsame Pressekonferenz von OGBL und Landesverband. Den dort aufgetretenen Gewerkschaftern wird zudem vorgeworfen, sie seien gar keine Angestellten von Luxtram. Womit wohl auch suggeriert werden soll, dass ihre „einseitigen Forderungen“ gar nicht die Zustimmung der Luxtram-Mitarbeiter*innen haben. Es soll also dabei bleiben, dass ein*e Luxtramführer*in bis zu 49% Prozent weniger verdient als die Busfahrer*in auf der Gegenfahrbahn. Auch gilt bei Luxtram eine Bereitschaftsschicht von 13 statt 11 Stunden, plus lange Anfahrtswege, da Luxtram-Gehälter es kaum erlauben, eine Wohnung im Stadtgebiet zu mieten. Dumm nur, dass Kollektivverträge nun einmal mit national repräsentativen Gewerkschaften verhandelt werden müssen – eine Norm, die auch für private Arbeitgeber*innen gilt.

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