Margue will gegen „aggressives‟ Betteln vorgehen

Künftig soll das Strafgesetzbuch um einen zusätzlichen Artikel erweitert werden. Ein Tag nachdem Innenminister Léon Gloden (CSV) seinen Gesetzesvorschlag für einen „verstärkten‟ Platzverweis vorstellte (woxx 1796), präsentierte Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) am 18. Juli ihr eigenes Gesetzesprojekt, das auf Notunterkünfte und Bettelei angewiesene Menschen ins Visier nimmt. Mit dem Projekt, so Margue, gehe das Ministerium auf die scharfe Kritik gegen das Bettelverbot ein. Die „einfache‟ Bettelei soll aus dem Strafgesetz gestrichen werden und stattdessen ein neuer Artikel, Nummer 342, hinzukommen. Dieser soll „aggressives‟ Betteln strafbar machen. Klarer wird die Angelegenheit nicht: Der Gesetzesvorschlag unterscheidet weder zwischen körperlicher und verbaler Aggressivität, noch soll der Begriff „Aggressivität‟ selbst definiert werden. In Anlehnung an das berüchtigte französische Gesetz „zur inneren Sicherheit‟ des 18. März 2003, präsentierte die Ministerin dagegen eine Liste „nicht erschöpfender‟ Beispiele: So sollen etwa das Umklammern einer Person oder die Verhinderung des Schließens von Eingangstüren als strafbar gelten. Die genaue Interpretation soll Richter*innen überlassen werden. In einem Presseschreiben des 24. Juli kritisierte die ASBL „Solidaritéit mat den Heescherten‟ beide Gesetzesprojekte wegen mangelnder Klarheit. Der Verbund wirft der Justizministerin vor, mit dem neuen Artikel immer noch von Armut betroffene Menschen zu kriminalisieren, anstatt einen wirksamen Plan gegen Obdachlosigkeit und Ausgrenzung zu entwickeln.


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