Nicht ausreichend auf Inklusion ausgerichtet, in segregierender Sprache verfasst – das Gutachten des „Conseil supérieur des personnes handicapées (CSPH)“ zum Gesetzesentwurf, der die Anliegen der „Élèves à besoins éducatifs particuliers“ regelt, fällt recht negativ aus.
Die Kritik an den geplanten Änderungen in punkto schulischer Inklusion hält sich hartnäckig. Nachdem der CSPH bereits die geplante Änderung bezüglich der Sonderpädagogik im neuen Schulgesetz kritisiert hatte, hat die Organisation nun ein negatives Gutachten zum Gesetz zu den „Élèves à besoins particuliers“ vorgelegt.
Momentan bestehe die Erwartungshaltung, dass Menschen mit besonderem Förderbedarf sich den jeweiligen Strukturen anpassen müssen. Dabei sei das Gegenteil notwendig: „Es müssen Bedingungen geschaffen werden, damit jede*r ein ‘normales’ Leben ohne Einschränkungen führen kann“, heißt es im Avis.
Dies bringt den CSPH zu einem weiteren Kritikpunkt: Statt nämlich quer durchs Land Kompetenzzentren zu bauen, sollten vielmehr alle Schulen so ausgestattet werden, dass sie Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf aufnehmen können. „Jeder schulischen Infrastruktur kommt die Aufgabe zu, die Entwicklung aller Kinder zu begünstigen“. Die Kompetenzzentren an sich werden im Avis gutgeheißen, insofern sie von Spezialklassen absehen.
Statt auf Inklusion zu setzen, sei der aktuelle Entwurf zu sehr auf bloße Integration ausgerichtet. Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf würden zwar teilweise im gleichen Gebäude unterrichtet, ohne dass aber eine Interaktion zwischen beiden Gruppen stattfände.
Alles in allem geht der Gesetzesentwurf der CSPH nicht weit genug. Das Lehrpersonal müsse zum Beispiel bereits in der Grundausbildung sonderpädagogisch geschult werden. Der CSPH fordert daher, einen nationalen Aktionsplan für schulische Inklusion auszuarbeiten.