Menschenrechte: Zukunftsvergessen

von | 21.02.2025

Erneut hinkt die Politik in Sachen Klimaschutz hinterher, während der landesweite Konsum wächst. Ein Paradigmenwechsel, etwa in Form eines anerkannten Rechtes auf eine gesunde Umwelt, muss Realität werden.

Auf einer Konferenz des Parlaments setzte sich unter anderem die belgische Klimaaktivistin und Mitgründerin von „Youth for Climate“ Belgien für ein Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt ein. (Foto: Flickr/Chambre des Députés)

Am vergangenen Freitag organisierte die Abgeordnetenkammer eine Konferenz in der Abtei Neumünster. Sie verlief unauffällig und wurde in den Medien – trotz Fastnachtsferien – kaum erwähnt. Dabei stand auf der Tagesordnung eine Forderung, die dem Klimaschutz eine neue Wendung geben könnte: die Anerkennung des Rechts auf eine gesunde, saubere, sichere und nachhaltige Umwelt.

Durch die Einführung als Menschenrecht in die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) könnte das Recht sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg als auch vor nationalen Gerichten durchsetzbar sein. Obschon Erderwärmung, Umweltverschmutzung und Artensterben jegliche Basis für eine menschliche Existenz bedrohen, tun sich die europäischen Regierungen schwer, den Europarat wirksam für den Klima- und Menschenschutz einzusetzen. So auch auf der Konferenz der Chamber, auf der es zu keinen neuen Schlussfolgerungen kam.

Seit Jahren steht die Forderung im Raum, den bestehenden Rechtsrahmen zu stärken: Bereits 2009 präsentierte die Parlamentarische Versammlung des Europarates einen Vorschlag dazu, den das Ministerkomitee – das Exekutivorgan des Europarates – ablehnte. Dagegen erkannte der UN-Menschenrechtsrat das Recht auf eine gesunde Umwelt in einer Resolution im Oktober 2021 an. Im Dezember des gleichen Jahres wurde die Forderung in der luxemburgischen Abgeordnetenkammer besprochen. 2023 versprachen die Staaten des Europarates, „die Arbeit fortzusetzen“. Doch trotz eines erneuten Textes, dieses Mal in Form einer Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates im April vergangenen Jahres, erkennt der Rat bis heute als einziges regionales Menschenrechtssystem das Recht auf eine gesunde Umwelt nicht rechtlich verbindlich an.

Bis heute erkennt der Rat als einziges regionales Menschenrechtssystem das Recht auf eine gesunde Umwelt nicht rechtlich verbindlich an.

Dies erschwert Klagen in Straßburg. Über 300 Fälle sind in den letzten Jahren gegen unzureichende politische Maßnahmen vor den Gerichtshof gebracht worden. Das Recht auf eine nachhaltige Umwelt, und die dahingehende Verantwortung der Regierungen ist bisher jedoch nur indirekt anerkannt worden. Je nach Fall wird unterschiedlich bewertet – wie der historische Sieg des Vereins „KlimaSeniorinnen Schweiz“ und die gleichzeitige Ablehnung zweier anderer Klimaklagen zeigte (woxx 1782). Damit zukünftige Klagen größere Chancen haben, muss das Recht auf eine gesunde Umwelt als Zusatzprotokoll in die Europäische Menschenrechtskonvention eingeschrieben werden.

Das würde den Druck auf Poli- tiker*innen erhöhen, ambitionierte umwelt- und klimapolitische Maßnahmen zu ergreifen. Dies hoffen zumindest über 500 zivilgesellschaftliche Organisationen und 200 Wissenschaftler*innen, die einen öffentlichen Brief mit der Aufforderung, das neue Menschenrecht anzuerkennen, unterschrieben haben. „Zwar hat der Gerichtshof bereits die Verpflichtung der Staaten zum Schutz bestehender Menschenrechte – wie dem Recht auf Leben (Artikel 2) und dem Recht auf Privat- und Familienleben (Artikel 8) – vor Umweltgefahren bekräftigt, doch würde ein Zusatzprotokoll die Rechtsprechung des Gerichtshofs konsolidieren und zu mehr Rechtssicherheit beitragen“, so ihr Plädoyer.

Die Luxemburger Regierung zeigt sich wenig ambitiös, obwohl sie aktuell das Ministerkomitee präsidiert. Mit Ausnahme der Konferenz vergangenen Freitags, bedauerten die NGOs ASTM, Fairtrade Lëtzebuerg und Greenpeace etwa, dass „die Regierung den Schutz des Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt auf europäischer Ebene“ kaum vorantreibe. Ganz im Gegenteil: Obwohl sich zwei Drittel der natürlichen Lebensräume und mehr als 80 Prozent der geschützten Arten hierzulande in einem ungünstigen oder schlechten Zustand befinden, will der Umweltminister beim Naturschutzgesetz die Kettensäge ansetzen. Im Europarat hat die Regierung dagegen noch drei Monate Zeit für einen historischen Schritt nach vorne: durch die Anerkennung des Umweltschutzes im Rahmen der Menschenrechtskonvention, die Rechte aller zu ermächtigen.

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