Das „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (Zug) ruft erneut zu Spenden auf, um Prozesskosten bezahlen zu können. Im November 2024 entschied das Verwaltungsgericht eine vom Zentrum eingereichte Klage eigentlich zu Gunsten der NGO: die Stadt Luxemburg müsse gemäß dem Transparenzgesetz die von der Initiative eingeforderten Informationen freigeben. Es handelt sich hierbei um Angaben, wie viele nicht mit der Straßenverkehrsordnung konforme Zebrastreifen sich auf dem Gebiet der Stadt-Luxemburg befinden. Das Zug hatte 2021 einen Bericht veröffentlicht, der 475 solcher Zebrastreifen verzeichnete – der Verkehrsschöffe Patrick Goldtschmidt sprach von lediglich 37. Die Stadtregierung will ihren Bericht dazu jedoch auf keinen Fall veröffentlichen und hatte einen diesbezüglichen Entscheid der „Commission d’accès aux documents“ ignoriert. Nun ist sie gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Berufung gegangen, was das Zug als Kampf gegen Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung deutet. Um die Gerichts- und Anwaltskosten zu begleichen, sammeln die Aktivist*innen nun ein weiteres Mal Geld. Informationen, wie man spenden kann, finden sich unter zug.lu.
Harcèlement moral : plus de moyens pour l’ITM
En avril 2023, la Chambre adoptait une loi pour lutter contre le harcèlement moral au travail, en confiant à l’Inspection du travail et des mines (ITM) la charge de traiter les plaintes et de mener d’éventuelles enquêtes. Où en est-on trois ans après ? Répondant à une question parlementaire du député pirate Sven Clement, le ministre du...

