Das Collectif Monoparental fordert in einer öffentlichen Petition, alleinerziehende Familien rückwirkend auf den 1. Januar 2018 der Steuerklasse 2 zuzuordnen.
„Les familles monoparentales souffrent tous les jours. Pourquoi donc, face à cette misère, le Gouvernement ne lève son cul et procède à un soulagement fiscal immédiat, par l’octroi de la classe d’impôt 2 aux familles monoparentales afin d’améliorer leur revenu?“ In einem an die Presse gerichteten Brief sprach Jean Heuschling, Mitglied des Collectif Monoparental, diese Woche klare Worte. Die von der Regierung angekündigte Steuerreform müsse im Interesse von Einelternfamilien unbedingt schneller in Kraft treten als sich dies momentan abzeichne.
Zurzeit werden Alleinerziehende im Vergleich zu verheirateten und gepacsten Paaren mit oder ohne Kinder steuerlich benachteiligt. Es ist einer von zahlreichen Faktoren, der dazu beiträgt, dass hierzulande über 45 Prozent der Einelternfamilien unter der Armutsgrenze leben. Darunter leiden vor allem die betroffenen Kinder. Am 28. Juni reichte Heuschling im Namen des Collectif Monoparental eine Petition ein, die ebendiesen Missstand beenden soll. Darin wird unter anderem gefordert, Alleinerziehende rückwirkend auf den 1. Januar 2018 der Steuerklasse 2 zuzuordnen und den „crédit d’impôt monoparental“ um das Vierfache zu erhöhen.
Dass es nicht gerecht ist, Menschen aufgrund ihres Familienstandes zu bevorteilen, weiß auch die Regierung. Das Koalitionsprogramm sieht vor, progressiv eine Individualbesteuerung und damit „ein hinsichtlich des Lebensstils der Personen neutrales Steuermodell“ einzuführen. Verheiratete und Gespacste sollen also keine privilegierte Behandlung mehr erfahren.
Das Collectif Monoparental aber fürchtet, dass eine Steuerreform, ähnlich wie die von 2017, keine substantielle Verbesserung bringen wird. Es hofft, dass dank der Petition, die Hilfe schneller bei den Betroffenen ankommen wird. Sie kann noch bis zum 20. August unterschrieben werden.