REFERENDUM 1937 (Teil 3): Die Konsequenzen des 6. Juni

Ein Desaster für die einen, ein ungekannter Erfolg für die anderen: Durch den Sieg des „Nein“ beim Referendum von 1937 wurde das Maulkorbgesetz zu Fall gebracht. Welche politischen Konsequenzen das für die Parteien hatte und wie die Kampagne im späteren Rückblick interpretiert wurde, das zeigt der letzte Teil unserer Serie.

Joseph Bech, ein Stehaufmännchen? Die satirische Zeitung „De Mitock“ am 2. Dezember 1937, als Bech trotz seiner Niederlage beim Referendum wieder Regierungsmitglied geworden war.

Der Ausgang des Referendums vom 6. Juni 1937 war mit 50,7 % knapp zugunsten des „Nein“ ausgegangen, doch die Stimmen gegen das Maulkorbgesetz, das die Kommunistische Partei (KP) in Luxemburg verboten hätte, hatten sich durchgesetzt. Dies war ein Desaster für die Mehrheitsparteien, dennoch kam im November 1937 eine Regierung ins Amt, in der die beim Referendum desavouierte Rechtspartei (RP) und die Radikal-Liberale Partei (RLP) wieder vertreten waren, neuerdings allerdings unter Beteiligung der Arbeiter-Partei (AP).

Folgenlos blieb die Wähler*innen-befragung von 1937 dennoch nicht. Der vormalige Staatsminister Joseph Bech (RP) war durch seine Niederlage beim Referendum stark angeschlagen und musste sich nun mit dem Außenministerposten zufriedengeben. Erst nach dem Tod Pierre Dupongs 1953 kehrte er wieder in sein altes Amt zurück, wurde 1958 wieder Außenminister und dann von 1959 bis 1964 Parlamentspräsident. Zwar vertrat er weiterhin eine antikommunistische Linie, kam aber nicht mehr auf sein Projekt eines Ordnungsgesetzes zurück. Nur einmal noch erwähnte er sein diesbezügliches Scheitern, als er 1964 seine letzte Rede im Parlament hielt: „Le parlement par deux tiers avait voté la loi interdisant le parti communiste. Le peuple consulté a donné tort au Gouvernement et à la Chambre. Le peuple avait raison et j’ai tiré les conséquences de son vote.“ (1)

Der Historiker Gilbert Trausch berichtete 2005, in seinen späten Jahren habe Bech den persönlichen Kontakt zu ihm gesucht, aber das Thema Maulkorbgesetz sei stets ein Tabu geblieben, sodass man zu seinen Motiven weiterhin nur Hypothesen formulieren könne. Der 6. Juni 1937, so Trausch, war für Bech „un grand échec, mal accepté, mal digéré, mal intériorisé“. (2)

Der Preis des Referendums

Für die Radikal-Liberalen hatte die verlorene Wähler*innenbefragung eine weitere Schwächung zur Folge, denn sie hatten sich seit 1934 in Sachen Ordnungsgesetz weit aus dem Fenster gelehnt. Scharfmacher der Partei waren vor allem der Bürgermeister der Hauptstadt Gaston Diderich, Justizminister Norbert Dumont und Parteipräsident Alphonse Nickels gewesen. Die Radikal-Liberalen waren zwar im November 1934 zunächst prinzipiell gegen den Vorschlag der RP, die Wahl des Kommunisten Zénon Bernard zu annullieren, der aufgrund des guten Abschneidens seiner Partei erstmals die Kommunistische Partei im Parlament vertreten hätte. Ebenso wenig wollten sie die Idee unterstützen, den Eintritt der KP ins Parlament zu verhindern, „le procédé étant contraire à la Constitution et sans précédant dans d’autres pays“. Jedoch waren besonders die Delegierten aus den Südgemeinden gegen die Validierung von Bernards Mandat, und das gar nicht nur wegen seines Bezugs von sozialer Fürsorge durch das Armenbüro (siehe Teil 2), sondern auch „à cause de son grand talent oratoire qui lui permet d‘entraîner et de capter facilement la confiance de la grande masse“. Mit dem potenziellen Nachrücker Dominique Urbany konnte man hingegen anscheinend leben.

Nur zwei Wochen später warfen die Radikal-Liberalen ihre ablehnende Haltung über Bord: Die Mehrheit der Delegierten war nun für eine Annullierung der gesamten kommunistischen Liste. Zudem hielt man fest, dass ein Gesetz ausgearbeitet werden müsse, um all jene grundsätzlich von Wahlen auszuschließen, die gegen die bestehende Ordnung agierten. (3)

Dass diese Haltung zu einer tiefen Spaltung im liberalen Milieu führen würde, dessen schienen sich die RLP-Verantwortlichen lange gar nicht bewusst. Als dann tatsächlich von Bech ein entsprechendes Gesetzesprojekt vorgelegt wurde, war es zu spät. Die RLP-Spitze hatte sich in ein unlösbares Dilemma hineinmanövriert: Sprach man sich für eine Einengung des Textes auf die KP aus, so ließ man – der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln – die in Luxemburg bereits agierende NSDAP gewähren. Setzte man aber breiter an, mussten sich alle politisch Aktiven in ihrer Freiheit beeinträchtigt fühlen.

Der Misserfolg des Referendums trug dann weiter dazu bei, dass sich die radikalliberale Partei von dieser Episode nicht mehr erholte. Als ihr Vorschlag, einen Ministersessel mit dem Freimaurer Georges Schommer zu besetzen, von der RP abgeschlagen wurde, reduzierte sie sich darauf, die Regierung im Parlament zu unterstützen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Liberalen als Demokratische Partei (DP) von Grund auf neu strukturiert. Man versuchte zunächst, jeglichen Bezug auf die RLP zu vermeiden.

Die KP trat bei den zeitgleich mit dem Referendum anstehenden Teilwahlen 1937, die in den Wahlbezirken Zentrum und Norden stattfanden, seltsamer Weise gar nicht mehr an. In einem Artikel in der kommunistischen „Volksstimme“ rief man – womöglich noch auf eine Volksfront-Regierung nach französischem Vorbild hoffend – dazu auf, die AP zu wählen, „gerade um der von gewissen Leuten gewollten Zersplitterung der Arbeiterklasse entgegen zu wirken“. (4) Doch die AP, die bei den Wahlen massiv gewann, dankte es den Kommunist*innen nicht. Sie trat erstmals in eine – bürgerliche – Regierung ein und stellte nun den Justizminister. Die Forderung der KP, das Mandat Bernards müsse nun endlich validiert werden, wurde nicht erfüllt. Nach dem Abschluss des Nichtangriffspaktes zwischen Nazi-Deutschland und der Sowjetunion trat die eh schon antikommunistische AP noch vehementer gegen die KP auf und wollte sie Anfang 1940 sogar verbieten lassen. (5)

Nach dem Zweiten Weltkrieg musste die KP zunächst streiten, um in der „Assemblée constitutive“ (der parlamentarischen Versammlung, die vor den ersten Wahlen eingesetzt worden war), entsprechend ihrer Stärke von 1934 vertreten zu sein. Bei der Aufzählung der im Krieg im Gefängnis von Kassel getöteten Abgeordneten wurde Zénon Bernard von den bürgerlichen Parteien nicht erwähnt; man wollte wohl vermeiden, dass die Wahlannullierung von 1934 erneut zum Thema werde. Jedoch wurden die beiden 1934 abgesetzten kommunistischen Lehrer Jean Kill und Dominique Urbany 1945 durch einen großherzoglichen Beschluss rehabilitiert und wieder als Lehrer zugelassen. 1945 trat die KP wieder bei Wahlen an und errang fünf Mandate. Daraufhin nahm sie sogar von 1945 bis 1947 mit einem Minister an der Regierung der nationalen Union teil, ab 1946 ironischerweise in der Person von Urbany. Von einem Ordnungsgesetz sprach nun niemand mehr, selbst dann nicht, als Luxemburg sich im Kalten Krieg resolut auf die Seite des antikommunistischen Westens stellte.

In den Nachfolgejahrzehnten wurde die erfolgreiche Referendums-Kampagne gegen das Maulkorb-Gesetz von der Linken gerne in Erinnerung gerufen. Die von der linken Studierendenzeitung Assoss herausgegebene „Voix des Jeunes“ brachte 1965 ein ganzes Dossier dazu. (Illustration: Pit Weyer)

Resistenz avant la lettre?

Die erfolgreiche Kampagne gegen das Maulkorbgesetz wurde jedoch von linker Seite in den folgenden Jahrzehnten immer wieder in Erinnerung gerufen. So brachte zum Beispiel die linke Studierenden-Zeitung „Voix des Jeunes“ 1965 ein ganzes Dossier dazu und organisierte ein Rundtisch-Gespräch. (6) Einen herausstechenden Stellenwert aber besitzt in der Erinnerung an die Ereignisse von 1937 deren 50. Jubiläum im Jahr 1987. In der Linken scharte man sich in einem Gedenkkomitee zusammen, das eine Broschüre herausgab, öffentliche Versammlungen in mehreren Städten des Landes und ein Rundtischgespräch organisierte. In der Abschlussveranstaltung meinte der OGBL-Gewerkschafter Mario Castegnaro, der Kampf gegen die Infragestellung der Demokratie müsse auch heute noch fortgesetzt werden.

Interessant an der Zusammensetzung des Gedenkkomitees ist zunächst die Tatsache, dass neben der LSAP, der KP und den linken Gewerkschaften auch die DP darin vertreten war. DP-Vertreter Henri Grethen gab beim erwähnten Abschlussmeeting zu, es habe aufgrund der damaligen Haltung der Radikal-Liberalen Bedenken seitens der DP gegeben, am Meeting teilzunehmen. (7) Und Colette Flesch schrieb in der Broschüre „50 Joer Maulkuerw“, man wolle nicht verstecken, dass die Vorgängerpartei der DP das Maulkorbgesetz unterstützt habe, auch wenn viele Linksliberale sich dagegen engagiert hätten. (8)

Eine Partei, die sich 1937 ebenfalls am Aktionsbündnis beteiligt hatte, war 50 Jahre später nicht im Gedenkkomitee vertreten, auch nicht durch eine Folgepartei: Die rechtspopulistische „Nationaldemokratische Partei“ Leo Müllers hatte sich an dem denkwürdigen 6. Juni an den zeitgleich stattfindenden Wahlen beteiligt und bei den konservativen Referendums-Gegner*innen kräftig abgesahnt.

Das Jubiläumsjahr fiel in eine Zeit, in der in Luxemburg erneut nationalistische und xenophobe Töne angeschlagen wurden. So geriet die Maulkorbdebatte zum Fokus für rechte und linke Vorstellungen parlamentarischer Demokratie. Alex Bonn, der 1937 als junger Rechtsanwalt ein „Comité d’action libérale“ gegen das Ordnungsgesetz gegründet hatte, beschrieb die „polémiques corsées“, die 1987 erneut zwischen den gegnerischen Lagern ausbrachen, folgendermaßen: „Les deux côtés vantent le triomphe de la démocratie : les uns par la défaite d’une initiative d’ordre fasciste, les autres par le recours même du gouvernement à la consultation populaire et leur soumission au verdict.“ (9)

Im katholischen „Luxemburger Wort“ konnte man lesen, dass Pierre Werner (CSV), zu diesem Zeitpunkt Ehrenstaatsminister, Bech in einer Gedenkfeier zu seinem 100. Geburtstag als „echten Demokraten“ gefeiert hatte. (10) Das „Wort“ selbst nutzte die Gelegenheit, um die Kritik am Maulkorbgesetz in einer ganzen Serie von Leitartikeln gegen die Linke zu drehen: „Es sind dieselben, die in Parteien und Gewerkschaften, in Freimaurerlogen und anderen Strategiezirkeln darüber beraten, wie der Kirche und allem, was begrifflich falsch unter ‘klerikal’ eingeordnet wird, am besten ein ‘Maulkorb’ angehängt werden kann: Maulkorb für katholische Schulen, Internate und Religionsunterricht, Maulkorb für katholische Presse und Medienpläne (Radio)…“ (11) Das „Wort“ versuchte auch mehrfach, die Geschichte neuzuschreiben, indem es zum Beispiel behauptete, die AP habe sich nach dem Scheitern des Referendums eilends als Koalitionspartnerin zur Verfügung gestellt, obwohl gerade wegen deren prinzipieller Ablehnung der amtierenden Regierung eine neue erst nach fünf Monaten zustande kam und Bech den Posten des Premierministers abgeben musste.

Von linker Seite wurde das Referendum von 1937 ebenfalls neuinterpretiert, und zwar hinsichtlich des Zweiten Weltkriegs. So meinte der sozialistische Rechtsanwalt Michel Delvaux 1977: „[L]e peuple, en posant un premier acte de refus du fascisme, a préfiguré sa Résistance !“ (12) Zehn Jahre später machte ein Willy Dondelinger es ihm nach, als er als Präsident des linken Erinnerungskomitees schrieb: „1937 wurde – den damals Aktiven logischerweise vollkommen unbewusst – eigentlich auch der Grundstein für die passive und dann immer stärker werdende aktive Resistenz gegen den deutschen Faschismus in der Zeit zwischen dem 10. Mai 1940 und dem 10. September 1944 gelegt.“ (13) Ob man das Engagement gegen die Demokratiefeindlichkeit der eigenen Regierung mit jenem gegen die Nazi-Okkupation gleichsetzen kann, sei einmal dahingestellt. Dennoch konnte der Einsatz von 1937 dazu dienen, Widerstand zu „üben“. Und tatsächlich war die Verbindung zwischen den Aktivist*innen gegen das Maulkorbgesetz und der antifaschistischen Widerstandsbewegung während des Krieges durchaus konkret, sprach doch die kommunistische Untergrund-Zeitung „Die Wahrheit“ die alten Maulkorb-Gegner*innen 1942 gezielt an, um „antifaschistische Aktionskomitees zu bilden“. (14)

Die Gefahr des Kommunismus wurde von katholischer Seite plastisch dargestellt – jedoch ohne Erfolg. Karikaturen aus der „Ardenner Zeitung“ von Anfang Juni 1937, abgedruckt im gegnerischen „Luxemburger Volksblatt, 3/4.7.1937, S. 4.

Das Referendum, ein heikles Instrument?

Der Ausgang des Referendums zum Maulkorb-Gesetz von 1937 hatte auch Folgen für die weitere Benutzung des Instruments im politischen Prozess – allerdings negative. Es

war wohl vor allem der knappe Ausgang der damaligen Abstimmung, der dazu führte, dass diese Form der Bürgerbeteiligung vom Tisch zu sein schien. Insbesondere für die Verliererparteien war das Resultat anscheinend Grund genug, das Referendum in der Mottenkiste der Geschichte verschwinden zu lassen. Dazu trug wohl auch bei, dass in den Nachkriegsregierungen einstige Kontrahenten erneut aufeinandertrafen – Bech und Dupong auf der einen Seite, Pierre Krier und Victor Bodson auf der anderen. Immerhin versuchte die AP in der Verfassungsdiskussion von 1948 noch die Grundlagen der Wähler*innenbefragung zu verstärken, jedoch ohne Erfolg.

Es sollte fast 70 Jahre dauern, ehe die Idee eines Referendums 2005 im Rahmen der Diskussion um eine europäische Verfassung ihre Wiederauferstehung erlebte. Noch 1987 war Gilbert Trausch überzeugt: „La plus grave [suite] à longue échéance : la mort du référendum. […] Quel gouvernement oserait encore faire trancher directement par le peuple un problème brûlant?“ Und der sozialistische Geschichtsschreiber Ben Fayot hielt nach dem Referendum von 2005 fest: „Dans notre pays, il n’y a, en dehors des coups de chapeau obligatoires des partis à la démocratie participative, aucune indication sur une évolution profonde de notre système politique. En particulier, le caractère exceptionnel laisse difficilement apparaître une telle évolution.“ (15)

Dennoch gab es seit den 1960er-Jahren erste Vorstöße, die Möglichkeit der Wähler*innenbefragung wieder zu nutzen. Und in den 1970er- und 1980er-Jahren wurde im Rahmen der Neuen Sozialen Bewegungen ein neues Interesse am Referendum als einer Möglichkeit der direkten Beteiligung der Wähler*innen wach. Auch am rechten Rand übte das 5/6-Aktionkomitee Druck auf die politischen Mehrheiten aus, dem Instrument des Referendums eine gesetzliche Basis zu geben. Am Anfang des neuen Jahrtausends wurde das gesetzliche Regelwerk modernisiert, um Wähler*innenbefragungen einen klareren Rahmen zu geben. Mit dem Referendum von 2005 zum Europäischen Verfassungsvertrag folgte Luxemburg einer europäischen Dynamik; doch auch wenn sich das „Ja“ mit 56,5 % durchsetzte, äußerten sich wie in anderen Ländern starke „Anti-Establishment“-Haltungen und eine massive Kritik am europäischen Integrationsprozess.

Nach dem für die Regierungsparteien desaströsen Dreifach-Referendum von 2015 (19,1 % Ja-Stimmen zur Herabsetzung des minimalen Wahlalters, 22,0 % zum Residenzwahlrecht, und 30,1 % zur zeitlichen Limitierung der ministeriellen Funktion) fragt sich, ob das Referendum nicht wieder in der Versenkung verschwinden wird. Dass es auf Gemeindeebene immer häufiger eingesetzt wird, könnte aber auch ein Anzeichen dafür sein, dass es sich von einem Ausnahmeinstrument zu einem gängigen Mittel im politischen Prozess entwickelt.

Die Autorin ist Mitarbeiterin des Forschungsprojekts Gilbert Trausch an der Universität Luxemburg, in dessen Rahmen u.a. die Privatbibliothek und die Manuskripte Trauschs aufgearbeitet werden.https://trausch.uni.lu
Fußnoten:
(1) Trausch, Gilbert: Joseph Bech, la loi d’ordre et la force des choses en 1937, in: Luxemburger Wort, (1987), S. 19–20, 
hier S. 20.
(2) Universität Luxemburg, Fonds Gilbert Trausch, Karton 01 13 03 03, handschriftliche Notizen zum Vortrag vom 23.3.2005, im Rahmen einer Veranstaltung des Cercle Joseph Bech.
(3) ANLUX, FD-327-01, Berichte des „Comité central“ vom 5. und 21.11.1934.
(4) Zu den Wahlen, in: Volksstimme, 22.5.1937, S. 1.
(5) Fayot, Ben: Les quatre référendums du Grand-Duché de Luxembourg. Essai, Luxembourg 2005, S. 46.
(6) Wehenkel, Henri: Loi-muselière (1937), in: Lieux de mémoire au Luxembourg 2, Luxembourg 2012, S. 31-36, hier S. 35.
(7) 50 Jahre danach… „Maulkuerf “: wachsam bleiben, in: Tageblatt, 
9.6.1987, S. 9.
(8) Flesch, Colette: Fragilité des libertés publiques, in: Willy Dondelinger u. a.: 50 Joër Maulkuerw, 1987, o. S.
(9) Bonn, Alex: Une leçon mal comprise, in: d’Letzeburger Land, 24.4.1987, S. 5.
(10) Pierre Werner erinnert sich. Bech – Ein echter Demokrat, der für sein Land und für Europa eintrat, in: Luxemburger Wort, 
31. März 1987, S. 4.
(11) Zeches, Léon: Abschied vom Juni, in: Luxemburger Wort, 1.7.1987, S. 3.
(12) Delvaux, Michel: Un tombeau pour le „Maulkuerf“?, in: d’Letzeburger Land, 9.9.1977, S. 4.
(13) Dondelinger, 50 Joër Maulkuerw, 
1987, o. S.
(14) Wehenkel, Loi-muselière, S. 257, Fußnote 9.
(15) Fayot, Référendums, S. 20.

Quelle: Raymon Mehlen, 1937

Vor 85 Jahren: das Referendum von 1937

Das Referendum zum sogenannten Maulkorbgesetz vom 6. Juni 1937 gehört zu den herausragenden Ereignissen der Luxemburger Zwischenkriegszeit. Obwohl es eine ganze Reihe von Publikationen gibt, die sich damit befasst haben, bleiben auch 85 Jahre später viele Fragen offen, die sich in diesem Kontext stellen: Welchen Stellenwert hatte das politische Instrument der Wähler*innenbefragung, das 1919 erstmals angewendet worden ist? Weshalb kam es überhaupt zur Gesetzesvorlage über ein „Ordnungsgesetz“, das zum Ziel hatte, die Kommunistische Partei zu verbieten? Welche Auswirkungen hatte der Ausgang des Referendums auf die spätere Haltung der Parteien zu diesem Instrument und wie wurde das Ergebnis der Befragung im Rückblick dargestellt? Diesen Fragen geht unsere dreiteilige Serie nach.


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