Die vier im Rahmen der School-Leaks-Affäre angeklagten Personen wurden am gestrigen Vormittag freigesprochen. Die drei Lehrkräfte des Lycée classique Echternach sowie der Ehemann einer der Angeklagten waren beschuldigt worden, im März 2015 unerlaubterweise Prüfungsdokumente verbreitet zu haben. Bei diesen handelte es sich um Fragen und Antworten der Leistungstests zum Übergang von der Grund- zur Sekundarstufe. Zwar ist die postalische Weiterleitung der entsprechenden Unterlagen an SekundarschullehrerInnen, die in den Orientierungskommissionen vertreten sind, nicht unüblich, doch wurden die Dokumente in diesem Fall zusätzlich eingescannt und an Eltern und SchülerInnen im Raum Echternach und Bourglinster geschickt. Letzten Endes sei das Berufsgeheimnis nicht verletzt worden. Damit ist nun vorerst eine Affäre abgeschlossen, die seit ihrer Entstehung für heftige Diskussionen gesorgt hat. In diesen war auch Kritik an der Orientierungsprozedur selbst laut geworden. So hatten die Angeklagten, laut ihrer Aussage im Prozess, mit ihrem Vorgehen auf Missstände aufmerksam machen wollen. Kern der Problematik ist die verbreitete geringschätzige Einstellung gegenüber dem „enseignement secondaire technique“. Aus Angst, das eigene Kind könnte dem verpönten Schulsystem zugeordnet werden, suchen die Eltern nicht selten illegale Ausweichlösungen.
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