Congé de naissance: „All Dag zielt“

Ab sofort können auch gleichgeschlechtliche Paare vom zehntägigen „Congé de naissance“ Gebrauch machen. Die Bedingungen dafür dürften jedoch nur die wenigsten Betroffenen erfüllen.

Lesbische Frauen, die hierzulande ein Kind bekommen, werden auch künftig nicht auf den „congé de naissance“ ihrer Partnerin zählen können. (Foto: Mark Colomb/flickr.com)

„Meilenstein“. Mehr als einmal fiel dieser Begriff am Dienstagnachmittag in der Plenarsitzung der Chamber. Bezogen wurde sich dabei auf das zur Abstimmung vorliegende Gesetz 8017. Sowohl Freischaffenden als auch dem zweiten Elternteil soll es künftig unabhängig vom Geschlecht und der sexuellen Orientierung möglich sein, nach der Geburt des eigenen Kindes, zehn Urlaubstage in Anspruch zu nehmen. mehr lesen / lire plus

LGBTIQA+: „Aufruf zum Handeln“

In den vergangenen fünf Jahren gab es in Luxemburg kaum Fortschritte in puncto LGBTIQA+-Rechte. An Gesetzentwürfen und Ankündigungen mangelt es indes nicht.

In der Ilga-Rangliste landet Luxemburg diesmal zusammen mit Norwegen und Schweden auf Platz sieben. (Quelle: Ilga, CC BY 2.0 by Robert Couse-Baker)

„Heute lässt sich eine enttäuschende Bilanz für die Regierung in Bezug auf LGBTIQA+-Rechte ziehen“, verkündete Rosa Lëtzebuerg vergangene Woche in einer Pressemitteilung. „Die Ergebnisse des Rainbow Europe Index 2023 sind ein Aufruf zum Handeln“, heißt es weiter. Besagter Index wird jährlich von der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association Europe (Ilga) herausgegeben. Anhand einer Rangliste werden einerseits 54 europäische und zen-
tralasiatische Länder miteinander verglichen. mehr lesen / lire plus

Ist die Regierung pro Leihmutterschaft?

„Damit man den ‚congé de naissance‘ beantragen kann, muss eine juristische Verbindung zum Kind bestehen. Bei verheirateten heterosexuellen Eltern passiert das automatisch, bei homosexuellen Eltern erfolgt die Anerkennung durch die Adoption. Danach kann der ,congé de naissance‘ beantragt werden.“ Diese Aussage, die Familienministerin Corinne Cahen (DP) vor zwei Wochen der woxx gegenüber machte, wirft Fragen auf. Wer in Luxemburg ein Kind adoptiert, hat Anrecht auf den „congé d’accueil“, nicht aber auf den „congé de naissance“. Damit homosexuelle Paare den „congé de naissance“ beanspruchen können, muss erst einmal die in der Reform des Abstammungsrechts vorgesehene Co-Elternschaft in Kraft treten. Cahen sprach darüber hinaus von „homosexuellen Eltern“, was impliziert, dass auch schwule Väter, die über keinen biologischen Bezug zu ihrem Kind verfügen, den „congé de naissance“ beanspruchen können. mehr lesen / lire plus

Homosexuelle Eltern: Nicht ganz gleichgestellt

Vergangene Woche kündigte die Regierung vor der Presse die Ausweitung des „Pappecongé“ auf homosexuelle Eltern an. Dabei ist der entsprechende Gesetzentwurf noch gar nicht fertig und seine Umsetzung noch dazu erst nach Inkrafttreten eines anderen Gesetzes möglich.

Sind auf diesem Bild 
zwei Mütter zu sehen? 
Laut aktueller Gesetzeslage nicht. (CC-BY-SA-4.0/wikimedia commons)

Ein besseres Gleichgewicht zwischen Arbeits- und Privatleben sowie eine Verstärkung der Chancengleichheit, das sind die erklärten Ziele eines Gesetzentwurfs, der am vergangenen Donnerstag der Presse vorgestellt wurde. Ziel ist die Ausweitung des sogenannten „Pappe-
congé“ auf Freiberufler*innen und homosexuelle Eltern.

Mit dem Gesetz kommt die Regierung einer im Juli 2019 in Kraft getretenen europäischen Richtlinie nach, die neben dem Elternurlaub, dem Urlaub für pflegende Angehörige und der Arbeitsfreistellung aufgrund höherer Gewalt auch Maßnahmen bezüglich des sogenannten „Vaterschaftsurlaubs“ vorschreibt. mehr lesen / lire plus

„Congé de naissance“ keine Priorität

Wird in Zukunft auch ein „Pappecongé“ für homosexuelle Paare möglich sein? Das wollte Chantal Gary (déi Gréng) am Dienstag in der Chamber von Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) wissen. Konkret geht es um die zehn Urlaubstage, die Vätern laut Luxemburger Arbeitsrecht bei der Geburt ihres Kindes zustehen. Gary wies in ihrer Frage darauf hin, dass die ausschließliche Ausrichtung auf Männer, eine Diskriminierung gegenüber lesbischen Paaren sowie trans und nicht-binären Personen darstelle. Damit verwies sie auf eine Forderung der Plattform Journée internationale des femmes (Jif) den aktuellen „congé de paternité“ durch einen inklusiven „congé de naissance“ zu ersetzen. In seiner Antwort erklärte Kersch, dass man sich der Problematik bewusst sei, sie jedoch komplizierter sei als anfangs gedacht. mehr lesen / lire plus