FLÜCHTLINGE: Rückführungsgesetz in der Kritik
Die Beratende Menschenrechts-Kommission (CCDH) hat funda-mentale Bedenken gegen die Gesetzesvorlage 6218.
In einem ausführlichen Gutachten beschäftigt sich die CCDH mit dem Gesetzesprojekt 6218. Dahinter verbirgt sich die Luxemburger Umsetzung der sogenannten „Directive retour“. Jener EU-Direktive aus dem Jahre 2008, die die Rückführungsbestimmungen von nicht anerkannten Flüchtlingen europaweit harmonisieren soll und die in der Folge in „Directive de la honte“ umgetauft wurde.
Die Direktive sieht Mindestnormen vor, die durchaus eine liberale Handhabe der einzelnen Mitgliedsstaaten zulassen. Die CCDH bedauert, dass dieser vorgesehene Freiraum nicht gänzlich vom Immigrationsministerium umgesetzt wurde.
Wie so oft steckt die Tücke im Detail. Bislang verlangte das Gesetz, dass Anträge auf Asyl oder einen sonstigen humanitären Status grundsätzlich gestellt werden müssen bevor der Antragsteller Luxemburger Territorium betritt. mehr lesen / lire plus