Universität Luxemburg
: Leise Kritik


Trotz Rektor- und Budgetkrise kommt die Debatte um das neue Uni-Gesetz nicht so richtig in Fahrt.

Der schöne Blick aus dem Fenster des Rektorats trügt: Wohin die Uni.lu steuern wird, enstcheidet auch in Zukunft vor allem der „conseil de gouvernance“, dem fast nur Außenstehende angehören. (Foto : woxx)

„Als das Universitätsgesetz 2003 verabschiedet wurde, gab es keinen Zeitplan, wann das Gesetz einer obligatorischen Revision unterzogen werden müsse. Es wäre besser gewesen, hierfür zehn Jahre vorzusehen“, so Raymond Bisdorff in einer am 17. Juni ausgestrahlten Debatte im Radio 100,7 an der er, neben dem delegierten Minister für Hochschulausbildung und Forschung, Marc Hansen (DP), und der hochschulspolitischen Sprecherin der CSV-Fraktion, Martine Hansen, als Vertreter der Vereinigung der Professoren an der Universität Luxemburg (Apul) teilnahm.

Ob diese formale Vorgabe wohl ausreichend gewesen wäre, um das Universitätsgesetz schnell genug an die – teilweise rasanten – Entwicklungen anzupassen?

Ironischerweise datiert ein erster Reformentwurf bereits vom Jahre 2011 und hätte eigentlich 2013, also nach den von vielen geforderten zehn Jahren, wirksam werden sollen. Dem Jahr, das nicht nur von einer Regierungskrise und Neuwahlen geprägt war, sondern auch von einem für die Universität höchst bedeutsamen Personalwechsel: Der zuständige Minister François Biltgen (CSV) schied im Frühjahr 2013 aus der Regierung aus, um Richter am Europäischen Gerichtshof zu werden. „Seine“ Uni-Reform kam ins Stocken und tauchte erst im März 2017 mit einigen Änderungen als Vorhaben der blau-rot-grünen Regierung wieder auf.

Die Zeit dazwischen war gekennzeichnet von dem nicht unproblematischen Umzug der Uni nach Belval und einem Wechsel an deren Spitze: auf Rolf Tarrach folgte Rainer Klump. Die Pressekonferenz zur Vorstellung des „neuen“ Reformtextes, unter Federführung von Marc Hansen, war allerdings etwas verfrüht einberufen worden – der Presse konnte nicht einmal der Text des Entwurfs vorgelegt werden (woxx 1418). Der eigentliche Zweck der Veranstaltung war wohl eher, vonseiten des Ministers eine Stellungnahme zu der in den Tagen und Wochen davor entbrannten Führungskrise abzugeben. Rektor Rainer Klump hatte gerade seinen Rücktritt erklärt, und das vom Universitätsrat abgelehnte, weil unzureichende, Budget 2017 war dennoch vom alles entscheidenden conseil de gouvernance durchgeboxt worden.

In der Folge wurde – noch im laufenden Studienjahr – an vielen Stellen der Rotstift angesetzt. Forschungsvorhaben wurden gestoppt, Ausbildungen mussten gestreckt werden. Ein genauer Aufschluss darüber, ob es sich bei der aufgetretenen Unterfinanzierung tatsächlich um persönlich zu verantwortende Misswirtschaft handelt oder um die Auswirkung struktureller, durch intransparente Entscheidungsverfahren entstandener Defekte – oder eine Mischung aus beidem -, steht noch aus. Aber es wurde bereits der Verwaltungschef strafversetzt und eine neue Finanzdirektorin berufen.

Gesetzvorlage nur für Eingeweihte

Derzeit sieht es nicht so aus, als würden die zusätzlichen Erfahrungen, die zwischen François Biltgens erstem Entwurf und den jüngsten Vorkommnissen gemacht werden konnten, dem von Marc Hansen verantworteten Reformtext zugutekommen. Nicht nur die Presse musste bis zur offiziellen Deponierung des Textes warten, um eine genauere Kenntnis des Reformvorhabens zu erhalten, auch die MitarbeiterInnen der Uni (und die sonstige hochschulpolitisch interessierte Öffentlichkeit) waren nur unzureichend oder gar nicht eingeweiht.

Zwar versicherte Minister Hansen mehrfach – auch während des eingangs erwähnten Streitgesprächs – das Gesetz in enger Zusammenarbeit mit dem Rektorat und Fakultätsverantwortlichen verfasst zu haben. Doch wer zu den Beratungen hinzugezogen wurde, bleibt weiterhin unklar. Einzelne ProfessorInnen, denen im Vorfeld (Teil-)Entwürfe vorlagen, wurden zur Diskretion ermahnt. Nicht einmal die gewählten Mitglieder des Unirates wurden offiziell mit den Entwürfen befasst.

Dabei hatte der Staatsrat 2003 nur widerwillig seine Zustimmung zu dem Gesetz gegeben: Wie bei der Henne und dem Ei war es problematisch, aus dem Nichts ein Universitätsgesetz zu schaffen, ohne genau zu wissen, was denn nun gesetzlich zu regeln sei. Ohne Gesetz keine Uni, aber ohne funktionierende Uni auch kein zufriedenstellendes Gesetz.

Der wesentliche Konstruktionsfehler des ersten Universitätsgesetzes: Es legt faktisch alle Vollmachten in die Hand des conseil de gouvernance, dessen Mitglieder von außerhalb der Universität kommen und vom Minister ernannt werden und der infolgedessen – neben international renommierten WissenschaftlerInnen – vornehmlich aus VertreterInnen von Regierung und Wirtschaft besteht.

In diesem kritischen Punkt bringt Hansens Reform kaum Veränderung. Zwar sollen in Zukunft auch die Professoren- und die Studentenschaft jeweils mit einer beratenden Stimme in diesem Organ vertreten sein, doch dürfte das kaum genügen, den top-down Charakter des Luxemburger Unimodells nennenswert abzuschwächen.

In einem Diskussionspapier der Apul wird genau diese Konstruktion für die derzeit herrschende schlechte Stimmung verantwortlich gemacht: „Cette université fraîchement baptisée ‚université de recherche‘ fonctionne sur un modèle hiérarchique autocratique style ‚top-down‘. Toutes les décisions sont prises par un conseil de gouvernance composé uniquement de personnes externes à l’organisation, nommé et révoqué par le ministère en charge. Les propositions soumises à ce conseil de gouvernance proviennent exclusivement du ministère ou du rectorat, qui lui-même est nommé par ce même conseil de gouvernance.“

Dieses Verwaltungsmodell ist seit der Gründung der Uni unverändert geblieben. Damals betrug das Budget knappe 50 Millionen Euro, heute gibt die Uni fünfmal soviel Geld aus. Doch die Integration der Uni in die Luxemburger Gesellschaft ist, so die Kritik der Apul-Mitglieder, noch nicht wirklich vorangekommen. Zwar schmücke man sich mit dem Titel einer „Forschungsuniversität“, doch sei keine entsprechende Stimulierung erfolgt. Im Gegenteil: Die private Forschung sei im fraglichen Zeitraum sogar zurückgegangen.

Überforderte Strukturen

Aus Sicht der ProfessorInnen riskiert das Vorhaben „Uni Luxemburg“, sich zu überheben: Mithilfe einer aufgeblähten Verwaltung werde versucht, drei und später sogar vier interdisziplinäre Zentren zusammen mit drei Fakultäten in ein Ganzes zu integrieren, was aber nicht ohne Konflikte im Bereich der personellen Ressourcen ausgehen könne.

Zusätzlich entstehe ein Ungleichgewicht zwischen den vom conseil de gouvernance und dem Rektorat als „prioritär“ deklarierten Bereichen, die über hohe Budgetdotierungen verfügen, und den übrigen, nicht-prioritären Fachrichtungen, die darum kämpfen müssen, eine qualitativ angemessene Ausbildung aufrechtzuerhalten.

„La liberté académique, génératrice de toute créativité et polarisatrice de talents, est mise en péril par un management exclusif et est asphyxiée par une administration indolente“, heißt es in dem Streitpapier, das in den von oben herab verfügten, bis in die Fakultäten hineinwirkenden Dotierungsregelungen eine wesentliche Ursache der existierenden Spannungen und ein Hemmnis der künftigen Zusammenarbeit sieht. Das alte (und wohl auch das im Entwurf vorliegende neue) Universitätsgesetz verhindert jede kritische Diskussion zwischen dem Uni-Management und den akademischen und administrativen MitarbeiterInnen.

Die Schaffung der interdisziplinären Zentren in den Bereichen Informatik, Biologie und Zeitgeschichte und des Logisktikzentrums war ohne Abstimmung mit den bestehenden Fakultäten erfolgt. Das Papier bedauert vor allem die Unterordnung der Lehre unter die Forschung: Viele KollegInnen dieser Zentren seien nicht in die vorhandenen Bachelor- und Masterstudiengänge eingebunden.

Anstatt Lehre und Forschung zusammenwachsen zu lassen, werde hier eine Spaltung vollzogen. Das Papier macht in der Folge zwar einzelne Abänderungsvorschläge zur Gesetzesvorlage, bleibt aber bei seiner grundlegenden Kritik, dass die Reform insgesamt zu minimalistisch sei.

Der Text stellt nicht die offizielle Apul-Position dar, soll aber als Grundlage für eine Stellungnahme dienen, zu deren Erarbeitung die Apul-Generalversammlung Ende Juni eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt hat. Zunächst soll in einem einseitigen Papier dargelegt werden, welches genau die Aufgabe ist, die die Universität nach Meinung der Professorenschaft zu erfüllen hat. Aufbauend auf diesem Grundsatztext soll dann ein detaillierter Katalog von Änderungsanträgen in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Den Minister dürfte es beruhigen: Zwar ist der Frust bei großen Teilen der Universitätsangehörigen nicht mehr zu übersehen, doch sind die Betroffenen erstaunlich geduldig.

Derweil strotzt der Jahresbericht der Universität, der dieser Tage veröffentlicht wurde, nur so von Selbstzufriedenheit, spricht von einem „soliden Fundament in Forschung und Lehre“ und verweist stolz auf die internationalen Rankings, in denen die Uni Luxemburg sich durchaus sehen lassen kann.

Wie solide das Fundament für die rund 1.700 MitarbeiterInnen der Universität tatsächlich ist, wird nicht hinterfragt. Nur am Ende heißt es lapidar: „Nach der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 2017 arbeiten Hochschulleitung und Verwaltung derzeit intensiv daran, das Wintersemester vorzubereiten und die Verwaltungsprozesse weiterzuentwickeln“. Tatsächlich wurde der Haushalt 2017 mit einem Jahr Verspätung erst im April dieses Jahres verabschiedet und bedeutete für das Wintersemester vor allem Kürzungen. Und auch das unerwartete Abtreten des Rektors findet keine Erwähnung, es sei denn als positive Perspektive: „Auch die Rekrutierung eines neuen Rektors läuft; eine Entscheidung wird im Herbst erwartet.“


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