Der Vertrag zwischen Umweltministerium und der Firma Oeko-Service-Luxembourg zum Betrieb der „Action Superdreckskëscht“ (SDK) ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kamen zwei juristische Gutachten, die vom wissenschaftlichen Dienst des Parlaments und einem externen Juristen erstellt wurden. Anfang der Woche waren diese den Abgeordneten in der Budgetkontrollkommission vorgestellt worden und sorgten für Aufregung. Nachdem die Opposition Druck gemacht hatte, wurde das Dokument am Dienstag an die Presse geschickt – in Luxemburg sind mit Steuergeldern finanzierte Informationen, die Volksvertreter*innen bei ihrer Arbeit unterstützen sollen, scheinbar geheim, bis das Gegenteil entschieden wird. Das Urteil der Gutachten ist gleich: Da nie ein Spezialgesetz zur Finanzierung der SDK verabschiedet worden sei, verstoße der entsprechende Vertrag gegen Artikel 99 der Verfassung und sei somit nichtig. Unklar ist, ob die Situation nur durch einen neuen Vertrag oder einfach durch ein nachträgliches Gesetz entschärft werden kann. Das Umweltministerium widersprach in einer Stellungnahme den Gutachten. Das (einfache) Gesetz, das die Finanzierung der SDK regelt, sei bereits 2005 vom Staatsrat gutgeheißen worden. Man sei aber bereit, die Situation zu bereinigen, wenn das nötig werden würde.
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