Luxemburg-Stadt wird gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Berufung gehen, um Dokumente zur Sicherheit von Zebrastreifen in der Hauptstadt nicht herausgeben zu müssen. Das beschloss die DP-CSV-Mehrheit im Gemeinderat am vergangenen Montag gegen die Stimmen der Opposition. Laut Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) gehe es dem Schöffenrat überhaupt nicht um die Sicherheit von Zebrastreifen, sondern „um’s Prinzip“. Der Schöffenrat ist der Ansicht, die vom „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) angefragten Dokumente seien als Anhänge seiner Diskussionen anzusehen und könnten damit geheim bleiben. Polfer beschrieb in der Gemeinderatssitzung ein Schreckensszenario, in dem Gemeindebeamt*innen „nicht mehr viel schreiben“ würden, wenn Dokumente, die sie verfassten, veröffentlicht werden könnten. Das Transparenzgesetz sieht jedoch die Schwärzung von Namen vor. Das ZUG wies die Behauptungen Polfers, man habe nicht kooperieren wollen, in einer Pressemitteilung zurück: Die Stadt habe nur begrenzten Zugang angeboten, man wolle aber sämtliche Daten zur Gesetzeskonformität der Zebrastreifen. „Bei diesem Einspruch geht es nicht um Gerechtigkeit oder Sicherheit – es geht um Kontrolle und die Abwälzung von Verantwortung“, so Thorben Grosser vom ZUG. Die Organisation hatte 2021 über 400 Zebrastreifen identifiziert, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, weil Parkplätze – und damit potenzielle Sichthindernisse – zu nahe angelegt sind. Die Stadt will deren nur 37 ausgemacht haben.
Du neuf au LSAP et du rififi à l’ADR
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