MONARCHIE: Wer hat Angst vor dem Referendum?

„Mehr Streitkultur!“ hatte vor zehn Jahren der Premier gerufen. Nun mag man im Parlament lieber Gräben zuschütten – und die Debatte zu den Vorrechten des Großherzogs gleich mit versenken.

In den vergangenen Wochen ging viel von einer Staatskrise die Rede. Ausgelöst durch die Weigerung des Großherzogs, das Sterbehilfegesetz für gut zu befinden, erreichte diese „Krise“ einen weiteren Höhepunkt mit dem Einreichen eines Antrags zu einem Verfassungsreferendum zur Frage der großherzoglichen Sanktionierung von Gesetzen.

Dass es der Initiative offensichtlich nicht möglich war, den Antrag vollständig abzugeben, sagt viel über deren Seriosität aus. Wenn ein zweiter Anlauf gelingen sollte, stehen uns zwei Monate bevor, in denen die Vorrechte des Großherzogs noch einmal intensiv diskutiert werden. Denn Premierminister Juncker kann solche Anträge nur aus formalen, nicht aus inhaltlichen Gründen ablehnen.

Ob dann innerhalb von zwei Monaten 25.000 Unterschriften zusammenkommen, ist zunächst zweitrangig. Denn die betreffende Phase fiele zusammen mit dem Beginn der Wahlkampfperiode. Damit würde das Thema Monarchie unausweichlich auch in den Wahlkampf einfließen. Parlament und Staatsrat haben sich also womöglich selbst einen Bärendienst erwiesen, als sie Anfang Dezember die Verfassungsänderung zur Einschränkung der Vorrechte des Großherzogs durchwinkten, um die Euthanasiedebatte abschließen zu können.

Die Eilfertigkeit, mit der versucht wurde, das heikle Thema abzuhaken, sagt jedoch vor allem etwas darüber aus, wie wenig souverän mit dem Thema Monarchie umgegangen wird. Dass die spätestens seit 1994 angekündigte große Verfassungsrevision bis heute nicht stattgefunden hat, kommt nicht von ungefähr. Jahrzehntelang taten sich die Abgeordneten aller großen Parteien, nicht nur der CSV, schwer damit, „Großherzogs“ auf den Schlips zu treten und längst fällige Änderungen im Sinn einer parlamentarischen Demokratie vorzunehmen. Kein Wunder, dass manche internationale VerfassungsrechtlerInnen Luxemburg als absolute Monarchie einstufen.

Das Zauberwort, das auch in den letzten Wochen wieder fiel, ist das von der „Verfassungspraxis“. Seit mehr als einem Jahrhundert gilt das ungeschriebene Gesetz, dass der Monarch oder die Monarchin bestimmte Vorrechte nicht wahrnimmt. Doch schon Adelheid zeigte, dass im Ernstfall Parlament und Demokratie bei diesem Arrangement den Kürzeren ziehen. Die Angst, den Stier bei den Hörnern zu packen und für klare Verhältnisse zu sorgen, ist das eigentliche politische Problem, und die „Staatskrise“ nur sein Symptom.

In diesem Sinne hätte ein Referendum, ähnlich wie jenes über den europäischen Verfassungsvertrag, zumindest den positiven Effekt, die Leute für Politik zu interessieren. Seit Beginn der Debatte läuft nämlich in der Luxemburger Öffentlichkeit so etwas wie ein Schnellkursus in Sachen politische Bildung: So manche entdecken zurzeit mit Staunen, in welchem Verfassungssystem sie eigentlich leben. Und stellen fest, dass „den Haff“ eben nicht nur zur Dekoration von Nationalfesten und zum Füllen von Klatschspalten da ist.

Die Möglichkeit, dass das aktuelle monarchische System – so wie 1919 – auch 2009 wieder Zustimmung erhält, ist natürlich gegeben. Doch dann wäre es zumindest legitimiert – eine Zeitlang. Vielleicht sollte ein neuer Verfassungsartikel her, der diese Prozedur verankert: Die Monarchie muss in regelmä?igen Abständen den Segen des Volkes erhalten. Ganz ohne sie ginge es natürlich auch.


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