In welchem Maße die Umsetzung der europäischen Wasser-Rahmenrichtlinie zur Farce verkommt, zeigt sich hierzulande überdeutlich mit dem Beginn der Badesaison. Wie die Wasserwirtschaftsverwaltung mitteilte, ist das Baden in fast allen „Oberflächengewässern“ verboten. Begründet wird dies mit der bakteriologischen Qualität des Wassers, die insbesondere an den traditionellen Badeorten an Our und Sauer ungenügend sei. Einzige Ausnahmen, an denen das Baden erlaubt ist, sind die Stauseen von Esch-Sauer und Weiswampach sowie die Baggerweiher in Remerschen. Die Pressemitteilung verweist sodann auf ein sehr detailliertes Dokument zur Wasserqualität – zu dem leider jegliche Erklärungen fehlen. Die erwähnte Wasser-Rahmenrichtlinie zielt darauf ab, die Oberflächengewässer in einen „ökologisch guten“ Zustand zu bringen. Dieses Ziel liegt in Luxemburg, aufgrund fehlender Kläranlagen und Quellenschutzes, in weiter Ferne. Völlig wirkungslos ist die Richtlinie aber in Luxemburg nicht geblieben: Die Umsetzung des neoliberalen Kostendeckungsprinzips hat nämlich dazu geführt, dass die Wasserpreise landesweit kräftig ansteigen.
Weibliche Genitalverstümmelung in Luxemburg
Im Nachgang einer UNICEF-Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) in Luxemburg, die im April 2026 veröffentlicht wurde, hatten die LSAP-Abgeordneten Claire Delcourt und Mars Di Bartolomeo eine parlamentarische Anfrage zum Thema gestellt. Vergangenen Montag erfolgte die Antwort, der sich neben den drei adressierten Minister*innen der...

