Eine Woche ist bereits vergangen, seitdem die ADR in einer Pressekonferenz kundtat, unser aktuelles Wahlsystem sei im Prinzip sogar verfassungswidrig. Die zentrale Frage war einfach formuliert: Steht der Artikel 117 des Wahlgesetztes im Einklang mit dem Artikel 10bis der Verfassung? Ersterer bestimmt die Mandatszahl pro Bezirk und letzterer besagt, dass alle Luxemburger gleich vor dem Gesetz sind. Es ist tatsächlich nicht von der Hand zu weisen, dass die Wählerstimmen je nach Wahlbezirk ein unterschiedliches Gewicht besitzen, was die ADR für äußerst undemokratisch hält. Denn hätte man bei den letzten Wahlen die Stimmen „demokratischer“ in Mandate umgerechnet, so besäße die Randgruppierung nun einen Fraktionsstatus. Kein Wunder also, dass sich Robert Mehlen für eine Änderung des Wahlsystems ausspricht. Schließlich hätte er gern sein Mandat behalten und Gast Gibéryen wäre auch lieber Fraktionsabgeordneter anstatt nur Abgeordneter. Folglich ist auch die Forderung nicht verwunderlich, die Mindestzahl der Abgeordneten um eine Fraktion zu bilden, auf vier – oder sogar drei – herunterzusetzen. Andere kleine Parteien haben sich bislang noch nicht zu Wort gemeldet, um am Wahlsystem rütteln. Nach der Rentrée will die ADR ihr Sommerloch-Thema aber nochmals aufkochen lassen.
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