Ist das Wegsperren von Personen ohne Aufenthaltsrecht in der Haftanstalt Schrassig rechtens? „Personen, die in Luxemburg laut geltender EU-Regelung als ‚illegal’ gelten, dürfen auch weiterhin in Schrassig untergebracht werden“, lautete das letzte rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts, an dem sich abermals eine Polemik entzündete. Bei einer Diskussionsrunde über die luxemburgisch-belgische Film-Produktion „Illégal“ im Neumünster waren sich die Minister Schmit, Biltgen, Mediator Fischbach und der designierte Direktor des „Centre de rétention“ Khabirpour einig, dass „Illégal“ ein ergreifender Film sei, doch ganz so schlimme Zustände wie in Belgien habe man in Luxemburg zum Glück nicht. Zwar sitzen derzeit noch immer Menschen ohne Aufenthaltsrecht in Schrassig ein, aber der neue Abschiebeknast, oder „Ausreiseeinrichtung“ auf dem Findel wird im Frühjahr bezugsfertig sein. Glaubt man den Ausführungen des Direktors Khabirpour wird es kein Gefängnis im herkömmlichen Sinne, sondern ein schmuckes Gebäude, das den Bedürfnissen ihrer Bewohner Rechnung trägt; man habe dort doch „alle Freiheiten“. Auf die Frage, wieso man bei derzeit drei in Schrassig einsitzenden „Illegalen“ überhaupt einen 11 Millionen teuren Bau für 80 Insassen baue, waren die anwesenden Minister ratlos. Dabei zog sich Justizminister Biltgen pfiffig aus der Affäre: „Wenn wir ein Gefängnis für 80 Leute bauen, so ist das Ziel ja nicht, es zu füllen.“
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