CCDH gegen CSV-Reform zur Abtreibung

Ebenso wie der Staatsrat, positioniert sich diese Woche auch die „Commission consultative des Droits de l’Homme“ (CCDH) in ihrem Avis gegen das von der CSV-Regierung am 20. Januar auf den Instanzenweg gebrachte Gesetzesprojekt zur Reform der Abtreibung. Die CCDH verweist darauf, dass eine Abtreibung im alleinigen Ermessen der Frau liegt und somit auch Indikationen wie eine „détresse“ unnötig sind. Sie spricht sich gegen die obligatorische Beratung aus, die im CSV-Reformprojekt vorgesehen ist – da das gegen das Prinzip der Selbstbestimmung der Frau geht und eine weitere Hürde darstellt. Ausdrücklich weist die Kommission darauf hin, dass die „Centres de consultation agréés“ jenen Frauen, die abtreiben wollen nicht nur Neutralität sowie eine Behandlung durch qualfiziertes Personal garantieren sollen, sondern dass diese in keinem Fall einer „ideologie politique ou une religion“ unterworfen sein dürfen. Was gegenwärtig nicht der Fall ist, zumindest wenn man bedenkt, dass das Familienministerium – ohne dass das CSV-Gesetzesprojekt überhaupt rechtskräftig ist – das katholische „Familljen-Center“ als potentielles Beratungszentrum vorgesehen hat. Die Menschenrechtskommission fragt auch – wie der Staatsrat – warum ein Gesetz das die Entkrimi-nalisierung der Abtreibung als Ziel hat, noch immer im Bereich des Strafrechtes steht. Deshalb plädiert die CCDH dafür das CSV-Reformvorhaben in das Gesetz zur Abtreibung von 1978 zu integrieren und somit aus dem Strafrecht herauszunehmen. Der Vorteil dieses alten Gesetzes sei immerhin, dass dort der Sexualerziehung und dem Schaffen von regionalen Informationszentren eine grosse Bedeutung eingeräumt wurde. Maßnahmen, die bis heute ungenügend umgesetzt wurden, moniert die CCDH.


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