GESUNDHEITSREFORM: Zur Kasse bitte

Studierende, die nicht krankenversichert sind, sollen tief in die Tasche greifen. Ein Musterbeispiel für Gesetze, die Probleme schaffen, statt welche zu lösen.

98,42 Euro im Monat müssen seit dem 1. Januar an der Uni-Luxemburg eingeschriebene Studierende an die Gesundheitskasse berappen, sofern sie nicht über das Elternhaus, in ihrem Heimatland oder etwa durch einen Arbeitsvertrag krankenversichert sind. Bislang galt die Regelung, dass für nichtversicherte Studierende unter 30 keine Beteiligung erhoben wurde. Erste Schätzungen sprachen von etwa 200 Betroffenen. Ein „manque à gagner“ von mehr als 200.000 Euro im Jahr demnach, den die Kasse im Zuge ihres Gesundungsprozesses jetzt durch direkten Zugriff bei den Studierenden auszugleichen sucht.

Die Betroffenen werden wie normale, nichtaktive, ledige Erwachsene behandelt, wobei als Grundlage der gesetzliche Mindestlohn gilt. Als „Selbstversicherer“ werden sie aber nicht nur mit dem üblichen Arbeitnehmer-Anteil von derzeit 2,8 Prozent eines Mindestlohnes belastet, sondern noch einmal mit dem gleichen Part, der normalerweise vom Arbeitgeber geleistet wird. Fazit: Die Betroffenen zahlen soviel an die Krankenkasse, wie jemand, der einen doppelten Mindestlohn bezieht – mit dem kleinen Unterschied, dass sie über gar kein Gehalt verfügen. Die Luxemburger Uni behauptet gerne von sich, eine der billigsten zu sein, wenn es um die Einschreibegebühr geht. In punkto Selbstversicherung wird sie durch die neue Regelung aber zu einer der teuersten – besonders für die, deren Existenz ohnehin auf einer äußerst prekären Grundlage ruht.

Als die Konsequenzen dieser neuen Regelung in den letzten Tagen bekannt wurden, herrschte auf einmal viel Aufregung in den politischen Reihen. Dies verdeutlicht einmal mehr, wie unseriös die Gesundheitsreform durchgezogen wurde. Dass es nicht an der Gesundheitskasse ist, für die Gesundheitsversorgung von nichtversicherten Studierenden aufzukommen, ist eine Sache. Durch eine unüberlegte Regelung quasi über Nacht Problemfälle zu schaffen, aber eine andere. Dass es dazu unweigerlich kommen musste, war jedoch weder der Chamber noch dem Staatsrat aufgefallen. Die Panne war insofern auch vorgezeichnet, als man sich nicht die geringste Mühe gemacht hatte, im Vorfeld mit den Betroffenen – den StudentInnenverbänden etwa – die neue Entwicklung zu diskutieren.

Der Gesundheitsminister rechtfertigt sich im RTL-Interview mit dem Hinweis, nirgendwo anders übernehme die Krankenkasse die Gesundheitsfürsorge für nichtversicherte Studierende. Das mag stimmen, doch ist die Sache anderswo billiger. Die übergangslos fälligen hundert Euro im Monat dürften insbesondere für Studierende aus Drittländern eine unüberwindbare Hürde darstellen. In dem einen Jahr die Erhöhung der Einschreibegebühr, im anderen die obligatorische Krankenversicherung … etwas Absprache hätte es erlaubt, durch Umschichtung und stufenweises Vorgehen eine tragbare und „gerechte“ Lösung zu finden. Für bei den Eltern mitversicherte Studierende erhält die Gesundheitskasse ja auch keine Sonderzahlung.

Eine akzeptable Lösung wäre gewesen, einen Beitrag zu errechnen, der einen gewissen Ausgleich für die Kasse bringt, ohne die Existenz der Betroffenen zu gefährden. Dies gilt auch für Luxemburger StudentInnen, die nicht mitversichert sind: Was nützt es ihnen, mittels Stipendien überhaupt erst studieren zu können, wenn ihnen auf anderem Wege ein Teil des Geldes wieder abgenommen wird. Im Zeitalter der Wissensgesellschaft und des „Life Long Learning“ müsste es doch möglich sein, einen Sonderstatus für nichtversicherte StudentInnen vorzusehen, der sie nicht einfach Nichtaktiven gleichstellt.

Es werde nach einer Lösung gesucht, heißt es jetzt aus dem Mund des Ministers – allerdings nur für die „ungewollten Nebeneffekte“, die sich für die Luxemburger StudentInnen ergeben. Ist es nicht symptomatisch, dass wir uns erst einen handfesten Skandal leisten müssen, um dann über Zusatz- und Ausgleichsregelungen verkorkste Gesetze wieder zurechtzubiegen? Diese Reform der Reform nur wenige Tage nach Inkrafttreten, lässt nichts Gutes erahnen, was einige noch nicht genau bekannte Ausführungsbestimmungen betrifft. Ein Glück wenigstens, dass das angekündigte Defizit noch gar nicht eingetreten ist, so dass die anstehenden Reparaturarbeiten am Gesetz jetzt ohne künstlich erzeugten Zeitdruck vorgenommen werden können.


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