COLONEL RIES: Stubenhocker mit Dienstwagen

von | 13.01.2011

Die Abberufung des Armeechefs im Jahre 2008 war zwar nicht verfassungskonform, gänzlich verkehrt war sie jedoch auch nicht.

In der Affäre Ries/Schiltz gibt es bislang nur einen, der sich selber schuldig spricht: Ries‘ Vorgänger im Amt, Colonel e.r. Guy Lentz. In einem offenen Brief an seinen im Jahre 2002 berufenen Nachfolger Nico Ries gesteht er ein, dessen persönliche Schwächen zu spät erkannt und seine Ernennung zum Armeechef seinerzeit nicht verhindert zu haben. Mit den Schwächen hat Lentz allerdings nicht einen Mangel an Loyalität gegenüber dem Armeeminister im Sinn, sondern ausdrücklich die Führungsschwächen seines ehemaligen beigeordneten Kommandanten und dessen „menschenverachtenden“ Umgang mit Untergebenen.

Diese für ein ehemaliges Armeemitglied erstaunliche Offenheit begründet Lentz mit seinem Wunsch, weiteren Schaden von der Armee abzuwenden. Seine Message an den geschassten Ries: Nimm Deine Abberufung gefälligst hin und lass andere, die es besser können, mit der Armeereform (die unter Lentz in Gang gesetzt worden war) weitermachen.

Dieser Appell hätte eigentlich den Verursacher der juristischen Panne des Jahres 2008, den ehemaligen Armeeminister und jetzigen Fraktionschef der CSV, Jean-Louis Schiltz, aus der Reserve locken müssen. Doch der schweigt eisern. Vielleicht auch deshalb, weil die Affäre um Colonel Ries Mitte 2011 ohnehin ein Ende findet, wenn nämlich dieser Offizier das definitive Pensionsalter erreicht hat und seine Forderung auf Wiedereingliederung gegenstandslos geworden sein wird.

Doch im Moment gilt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Die Abberufung von Colonel Nico Ries im Jahre 2008 und die parallel vollzogene Ernennung von Gaston Reinig zu seinem Nachfolger beriefen sich auf eine eigens vom damaligen Armeeminister eingebrachte Änderung im Armeegesetz. Diese aber – so ließ sich das Verwaltungsgericht dies von der „cour constitutionnelle“ bestätigen ? ist nicht verfassungskonform!

Der aktuelle Armeeminister Jean-Marie Halsdorf trug diesem Urteil zunächst dadurch Rechnung, dass er den alten und den neuen Armeechef beurlaubte und interimistisch Alain Duchêne zum Armeechef ernannte. Wie Halsdorf in einer ungewöhnlich ausführlichen Antwort auf eine dringliche parlamentarische Anfrage des grünen Abgeordneten Félix Braz erläuterte, versuchte er zunächst, eine gütliche Einigung mit Nico Ries zu erreichen, indem er ihm das Angebot machte für kurze Zeit an die Armeespitze zurückzukehren, um sodann umgehend in den (Vor-)Ruhestand versetzt zu werden, auf den er als 57jähriger Armeeangehöriger ohnehin seit zwei Jahren Anspruch hat.

Titel ja, Pfründe nein

Doch Ries ging auf diesen Deal nicht ein. Dadurch sah Halsdorf sich genötigt, eine Lösung zu suchen, die mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes konform ist. In seiner Frage zeigte sich der grüne Felix Braz nämlich besorgt, ob die Regierung nicht im Begriff ist, erneut einen Formfehler zu begehen.

Die Ironie der ganzen Affäre: Sowohl die von Schiltz eingebrachten speziellen – jetzt für verfassungswidrig erklärten – Gesetzesänderungen als auch der eher fragwürdige Versuch von Halsdorf, den in seiner Ehre gekränkten Colonel einen Kurzbesuch als Armeechef auf dem „Härebierg“ zu ermöglichen, waren eigentlich Lösungsvorschläge zugunsten des Geschassten. Schiltz bewahrte ihm durch sie nicht nur den Dienstgrad als Colonel – der eigentlich nur dem Armeechef zusteht -, sondern auch spezielle finanzielle Sondervergütungen und sogar den Dienstwagen samt Fahrer. Dies, obwohl Ries wiederholt bekundete, mit keinen richtigen Aufgaben mehr betraut zu sein und in seinem Büro fernab des wirklichen Geschehens eigentlich nur herumzusitzen.

Wenn es Halsdorf tatsächlich gelingt, einen korrekten Ausweg zu finden und Ries ohne Berufung auf die Sonderregelung zu versetzen, wird dieser seinen Titel zwar behalten dürfen, doch mit den Sonderleistungen, die mit der Funktion des Armeechefs verknüpft sind, wäre es vorbei. Aber es ging dem Offizier ja ohnehin nicht ums Geld, sondern nur um die Ehre.

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