Viele Mythen ranken sich um den Aufstieg des – offiziell sozialistischen – Chinas und seine Investitionspolitik in Afrika. Am 4. Februar bot die Rechtsfakultät der Uni Gelegenheit, sich eine nüchterne Einsicht in diese Fragen zu verschaffen – denn was gäbe es nüchterneres als den wirtschaftsjuristischen Blickpunkt? Peter Malanczuk, Professor an der Pekinger Schule für transnationales Recht, erläuterte unter anderem die Finessen der jüngsten, von China abgeschlossenen bilateralen Investitionsabkommen. Diese Rechtsordnung ist seit dem Scheitern des Multilateralen Abkommens über Investitionen (MAI) 1998 in Vergessenheit geraten, doch sie verfügt über eine mächtige – kapitalfreundliche – Schiedsinstanz, der sich China interessanterweise unterwirft. Weniger juristisch, dafür aber umso interessanter waren die Ausführungen von Malanczuk zur Rolle der neuen Großmacht in Afrika: Es gehe nicht nur um Zugang zu den Rohstoffen, sondern auch zu den Märkten. Die Gleichgültigkeit Pekings gegenüber den Menschenrechten ändere nichts am positiven Impakt der chinesischen Investitionen für die wirtschaftliche Entwicklung. Malanczuk relativierte die Zahlen über Handelsüberschuss und Rüstungshaushalt, mittels derer China oft als Bedrohung dargestellt wird. Andererseits unterstrich er die Realität der Konfliktpotenziale was den Zugang zu den natürlichen Ressourcen und die globalen Umweltprobleme angeht.
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