Wir müssen (bald nicht mehr) draußen bleiben
Wer hätte es gewusst: Laut großherzoglichem Reglement aus dem Jahre 1988 ist es verboten, Haustiere in Restaurants und sogar in Kneipen zuzulassen. Als Ausnahme gelten Fische in Aquarien und Hunde, die Behinderte assistieren. Gleich mehrere Restaurateure wurden im Jahre 2010 von der Gesundheitsdirektion abgemahnt, weil Hunde von GasthofbesucherInnen angetroffen wurden. Dies bestätigt der Gesundheitsminister in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage seines Amtsvorgängers. Die Gesundheitsdirektion beruft sich dabei auch auf eine europäische Direktive aus dem Jahre 2004, die allerdings, wie sich bei genauem Lesen herausstellt, den Ausschluss von Tieren aus Kantinen und Restaurants nicht ausdrücklich vorschreibt. Sie verlangt lediglich Maßnahmen, die eine Kontamination der Lebensmittel durch die Tiere verhindert. mehr lesen / lire plus