Wer hätte es gewusst: Laut großherzoglichem Reglement aus dem Jahre 1988 ist es verboten, Haustiere in Restaurants und sogar in Kneipen zuzulassen. Als Ausnahme gelten Fische in Aquarien und Hunde, die Behinderte assistieren. Gleich mehrere Restaurateure wurden im Jahre 2010 von der Gesundheitsdirektion abgemahnt, weil Hunde von GasthofbesucherInnen angetroffen wurden. Dies bestätigt der Gesundheitsminister in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage seines Amtsvorgängers. Die Gesundheitsdirektion beruft sich dabei auch auf eine europäische Direktive aus dem Jahre 2004, die allerdings, wie sich bei genauem Lesen herausstellt, den Ausschluss von Tieren aus Kantinen und Restaurants nicht ausdrücklich vorschreibt. Sie verlangt lediglich Maßnahmen, die eine Kontamination der Lebensmittel durch die Tiere verhindert. Die strengere luxemburgische Auslegung geht selbst dem Minister zu weit. Er hat jetzt seine Dienststellen angewiesen, die bisherige Reglementierungspraxis zu überarbeiten und sich bei den Nachbarländern umzuhören, wie dort mit der EU-Direktive verfahren wird. Er stellt in Aussicht, das Haustierverbot zu entschärfen. Doch bis es soweit ist, machen sich Restaurateure und Kneipenbesitzer eines Reglementsverstoßes schuldig, wenn sie Struppi kein Hausverbot erteilen.
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