Normale Studienbeihilfe oder verkapptes Kindergeld? Mit dieser Frage dürfte sich demnächst die EU-Justiz beschäftigen. Im Zuge der Sparmaßnahmen der vergangenen Tripartite wurde das Kindergeld ab 18 Jahren abgeschafft und dafür ein besonders großzügiges System von Beihilfen und günstigen Darlehen für Studierende eingeführt. Sparmaßnahme? Ja, denn von dem neuen System können Kinder von GrenzgängerInnen, für die bisher Kindergeld ausbezahlt wurde, nicht mehr profitieren. Seinerzeit hatten die Gewerkschaften die Maßnahme kritisiert und juristische Schritte in die Wege geleitet. Nun scheint die EU-Kommission der Argumentation der Gewerkschaften zu folgen, diese Beihilfen seien mit Kindergeld vergleichbar. Vor zwei Wochen war bei Hochschulminister François Biltgen ein Brief aus Brüssel eingetroffen, doch am Montag versicherte dieser, man werde die Maßnahme nicht aussetzen, denn sie sei konform zum EU-Recht. Biltgens Aussage ist mit Vorsicht zu genießen, immerhin musste er seinerzeit bei dem Rechtsstreit zur EU-Entsende-Richtlinie am Ende klein beigeben (woxx 960). Eines hat die CSV aber bereits erreicht: Sie profiliert sich als Partei des Volkszorns gegen die Grenzgänger, welche, wie es in Online-Kommentaren heißt, kein Luxemburgisch sprechen, uns die Arbeitsplätze wegnehmen und dann auch noch Kindergeld kassieren wollen.
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